Sondelurlaub in Sachsen - Schatzsuche und Sondengehen

Metalldetektor Powerspule CORS Hallo, ich fahre nächstes Wochenende nach Sachsen (Wurzen). Ich möchte natülich auch meinen Metalldetektor mitnehmen und ein kleines Ründchen gehen. Nun zu meine Frage, kennt jemand von Sachsen ein Portal wo die Bodendenkmäler eingezeichnet sind? Will ja nicht ausversehen drauf buddeln . Muss ich selbst in Sachsen noch irgendwelche Eigenarten bedenken? GF

Die Suchgenehmigungen erteilt das Landesamt für Archäologie, Zur Wetterwarte 7 , in 01109 Dresden. "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich selbst die nach §14 Abs.2 SächsDSchG benötigte Genehmigung zum durchführen von Nachforschungen mittels Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) im Raum Wurzen. Meine Nachforschungen sollen nicht nur mir als interessierten Heimat- und Geschichtsforscher dienen, sondern auch dem Land Sachsen, an das alle Fundstücke laut §25 Abs.1 SächsDSchG zwingend abgeführt werden müssen. Ich habe mich mit dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz vertraut gemacht und akzeptiere diese im vollen Masse. Mfg ................................." (Das habe ich selbst woanders geklaut)

Dann könnte diese Antwort kommen. Hallo Herr.XXX , toll, dass sie es wagen ihre Sonde im Sachsenland zu schwenken, nur bedenken sie lt. Gesetz soundso und blablabla vor der Suche noch ein Antrag zu stellen..mit genauem Suchziel, warum, weshalb und womit und wer ist dabei....Um Ihre Fähigkeit zu schulen und unseren tollen "Genehmigt" -Stempel nicht zu früh abzunutzen bitten wir sie noch zu einer Schulung in unserem trautem Heim , wo sie nach dem kostenpflichtigem Seminar dann stolzer Besitzer einer offiziellen Buddelerlaubnis sein könnten. Natürlich weisen wir sie drauf hin, dass Sachsen ein "Schatzregal" - Land ist und somit das ganze ausgebuddelte Gedöns eh uns gehört und unsere Genehmigung nur für ein Jahr zählt ...

In Wurzen kann es passieren das man beim buddeln auf ne Kiste Erdnussflips stößt und diese ist dann beim Amt für Denkmalschutz abzugeben.

Mir ist nichts bekannt , das es eine Karte mit eingezeichneten Bodendenkmalen für Sachsen gibt. Kenn das nur von Bayern.Sollte aber besseres Wissen einer einen Link zu solcher haben.... Na dann mal bitte her damit.

Mir ist nichts bekannt , das es eine Karte mit eingezeichneten Bodendenkmalen für Sachsen gibt. Kenn das nur von Bayern.Sollte aber besseres Wissen einer einen Link zu solcher haben.... Na dann mal bitte her damit. Ist mir auch nix bekannt. Hab hier mal was aber wird nicht weiter helfen. http://images.google.de/imgres?imgurl=h ... 5&biw=1440 Aber die Seite ist sehr interessant, mit Beschreibung von Burgen und Schlösseren. Nicht nur die was noch existieren, sondern auch die die es mal gab und zerstört oder abgerissen wurden. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von ... in_Sachsen

Ich meine sowas hier. Brandenburg https://geoportal.brandenburg.de/geodaten/suche-nach-geodaten/w/map/doc/117/ Berlin http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=denkmal@senstadt gut fund

Mir ist nichts bekannt , das es eine Karte mit eingezeichneten Bodendenkmalen für Sachsen gibt. Kenn das nur von Bayern.Sollte aber besseres Wissen einer einen Link zu solcher haben.... Na dann mal bitte her damit. Ist mir auch nix bekannt. Hab hier mal was aber wird nicht weiter helfen. http://images.google.de/imgres?imgurl=h ... 5&biw=1440 Aber die Seite ist sehr interessant, mit Beschreibung von Burgen und Schlösseren. Nicht nur die was noch existieren, sondern auch die die es mal gab und zerstört oder abgerissen wurden. Danke. Das sieht interressant aus. Q TE. Geoportal Sachsen gibt es auch , aber darin gibts keine Karte mit BD. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von ... in_Sachsen

In Sachsen wird eine Bodendenkmal Karte von verschiedenen Aspekten gesehen. Man glaubt wenn man die Karte offen legt das man mehr Zugriffe auf Geschütze Gebiete hat. ( Leute die sich nicht an die Gesetzte halten ) Solche Gesellen gibt auch leider in Bayern. Die nutzen die Denkmalkarte um genau auf diesen roten Ackerflächenn zu suchen.

Mir wäre es aber neu, daß der Lehrgang in Sachsen kostenpflichtig ist.....seit wann?

In Sachsen wird eine Bodendenkmal Karte von verschiedenen Aspekten gesehen. Man glaubt wenn man die Karte offen legt das man mehr Zugriffe auf Geschütze Gebiete hat. ( Leute die sich nicht an die Gesetzte halten ) Solche Gesellen gibt auch leider in Bayern. Die nutzen die Denkmalkarte um genau auf diesen roten Ackerflächenn zu suchen. Ich finde es sollte eine offene Karte für jedes Bundesland geben und wer in de roten Gebiete sucht den gehört auf de Finger gekloppt. So wie es jetzt ist ohne offene Karte ist auch blöd weil man auch nicht weis wie weit man ran darf. Aber darauf warten die Archis nur das se uns richtig vor de Karre pissen können.

Ich habe in Sachsen mal nachgefragt wegen der NFG habe die MAil noch im Speicher. Wer es lesen will dem kann ich selbst das Schreiben via PN schicken.

Ich habe in Sachsen mal nachgefragt wegen der NFG habe die MAil noch im Speicher. Wer es lesen will dem kann ich selbst das Schreiben via PN schicken. Kopiere doch den Text ohne Hinweis zu dir. So können es alle lesen. Ich kann mir schon denken was da im Inhalt steht. Ein Sondler Kollege geht in Nähe Leipzig sondeln. Wenn Polizei kommt zeigt er seinen nicht nötigen NFG Ausweis vor und sie lassen ihn in ruh. Er nutzt sein Hobby für aktive Suche für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Auftrag der Bundesregierung. Es kann natürlich vorkommen das er bei der Suche etwas anders findet. Das schreibt er in den Fund Meldebogen. Bei 50 nicht wertvollen 3 Reichs Münzen inkl Meldung waren die Behörden schon überfordert mit seiner Meldung. Den Rest denkt euch .......

Sehr geehrter Herr **************, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich darf Ihnen zusammenfassend darlegen, was bei der Suche nach archäologischen Kulturdenkmalen oder Funden (»bewegliche Kulturdenkmale«) in Sachsen zu beachten ist. · Genehmigungspflicht: Nach § 12 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Sächs.DSchG) darf ein Kulturdenkmal - hierzu zählen auch Bodenfunde - nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde aus seiner Umgebung entfernt, zerstört oder beseitigt werden. Nachforschungen, die das Ziel verfolgen, Kulturdenkmale oder Bodenfunde zu entdecken, bedürfen ebenfalls einer Genehmigung (§ 14 Sächs.DSchG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Ausgrabungen oder Begehungen und Nachsuchen handelt. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Nachforschungen direkt auf einem archäologischen Denkmal stattfinden oder an einem anderen Ort, privat oder öffentlich. Ebenfalls unerheblich ist die Tiefe, in welcher die Denkmale sich befinden, ebenso wie deren Alter. Meldepflicht: Archäologische Bodenfunde müssen der Denkmalschutzbehörde gemeldete werden. Aber nicht allein Bodenfunde sind anzeigepflichtig, sondern auch Teile und Sachen, die auf ein Kulturdenkmal hinweisen (§ 20 Sächs.DSchG). Dies ist besonders wichtig, da auch in Fundzusammenhängen, die von Laien oft übersehen werden, für die Fachleute wichtige Aussagen enthalten sind. Schatzregal: In Sachsen regelt das »Schatzregal« (§ 25 Sächs.DSchG) die Eigentumsrechte an Funden. Demnach werden herrenlose Funde, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, bei ihrer Entdeckung Eigentum des Freistaates Sachsen. Die Bodenfunde müssen der Denkmalschutzbehörde ausgehändigt werden. Straftaten: Zuwiderhandlungen insbesondere gegen Abschnitte der §§ 12 und 14 stellen einen Straftatbestand dar (§35 Sächs.DSchG). Weitere Hinweise und einen Link auf den vollständigen Wortlaut des Denkmalschutzgesetzes finden Sie auf unserer Internetseite unter: http://www.archaeologie.sachsen.de/26.htm http://www.recht.sachsen.de/vorschrift/ ... hutzgesetz Für die Nachsuche mit einem Metalldetektor gelten die genannten Bestimmungen. Zusätzlich benötigen Sie im Freistaat Sachsen einen "Nachforschungsschein". Der Erwerb dieses Scheins ist mit einer kostenlosen Schulung beim Landesamt für Archäologie verbunden. Schulungen finden statt, sobald eine genügende Anzahl von Interessenten beisammen ist. Diese Schulungen klären über die denkmalschutzrechtlichen Belange und das Verhalten im Gelände auf, sind aber keine Anleitungen zum Umgang mit Metalldetektoren. Die Genehmigung gilt für ein Jahr. Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag auf Zulassung zum Erwerb eines "Nachforschungsscheins" direkt an uns. Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis neuen Datums. Folgende Punkte sind in dem Antrag zu berücksichtigen: Zeitraum Ihres Nachsuche-Vorhabens maßstäbliche Kartierung des betroffenen Areals historische Quellen, Dokumentationen, Fotografien und Gutachten zu dem betroffenen Areal die Fragestellung unter der Sie die Suche durchführen Fundspektrum und Zeitstellung der Stücke, die Sie zu finden erhoffen die technische Ausstattung bei der geplanten Nachsuche und deren Dokumentation die Anzahl der tätigen Personen Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist ein vorheriges persönliches Gespräch in unserer Dienststelle, bei dem Ihre speziellen Anliegen erörtert werden. Zur Terminabsprache stehe ich selbst Ihnen gerne zur Verfügung - dienstags wäre aufgrund der Anwesenheit der Fachreferenten im Hause ein bevorzugter Wochentag. Mit freundlichen Grüßen

Ein Sondler Kollege geht in Nähe Leipzig sondeln. Wenn Polizei kommt zeigt er seinen nicht nötigen NFG Ausweis vor und sie lassen ihn in ruh. Er nutzt sein Hobby für aktive Suche für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Auftrag der Bundesregierung. Es kann natürlich vorkommen das er bei der Suche etwas anders findet. Das schreibt er in den Fund Meldebogen. Bei 50 nicht wertvollen 3 Reichs Münzen inkl Meldung waren die Behörden schon überfordert mit seiner Meldung. Den Rest denkt euch ....... Was machen sie wenn man keinen Ausweis hat??? Haben die in Sachsen nicht gerade andere Probleme????

Du bist 33 und hast keinen Ausweis Reisepaß geht auch

Nette Gegend und man findet viele abbaugebiete von Porphyr. Viel Spaß in Urlaub. In Wurzen konnten durch Grabungen eine Siedlungskontinuität von etwa 6000 Jahren nachgewiesen werden. Sehr geiles Gebiet.









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