SONDELN IN HESSEN - Sondeln

Metalldetektor Powerspule CORS Hallo, Bin als Sondengänger noch ganz am Anfang, bzw war noch gar nicht aktiv, weil mich diverse Meldungen bzgl. Schatzregal und einer Sendung am Sonntag bei Stern TV über Sondengänger sehr abgeschreckt haben! Danach ist ALLES verboten, und ALLES gehört Automatisch dem Staat. Das Einzige was in Deutschland erlaubt ist, ist auf Spielplätzen zu suchen, oder an Waldwegen. Selbst wenn ich selbst auf dem eigenen Grundstück was finde, muss ich selbst es abgeben, sonst mache ich selbst mich strafbar, genau wie der Typ vom Barbarenschatz, auch wenn der es im Wald entdeckt hat! Und im Wald darf man NICHT graben, sonst macht man sich sofort strafbar, so steht es im Internet, beim Denkmalschutz und wurde am Sonntag bei Stern TV so gesagt.... Da ich selbst aus Hessen komme, und ich selbst keinerlei Erfahrungen habe, kontaktiere ich selbst Euch als erfahrene Sucher! wie verhalte ich selbst mich Richtig, und macht es bei den ganzen Verboten( außer in Bayern) überhaupt Sinn zu suchen??? Aber ohne uns Sondengänger würde doch die Denkmalbehörde eh NIE was von irgendwelchen Funden wissen, und statt wie beim Barbarenschatz die Leute vor Gericht zu stellen, sollten diese Finder mit Urkunde und Öffentlicher Würdigung gelobt und nicht bestraft werden, oder?! Ich bin der Meinung, das alle Länder es so wie Bayern machen sollte, wo das Sondeln nicht verboten ist, und der Wert der Bodenfunde geteilt werden! Wenn ich selbst erst 1000 Stunden suchen muss, bezahlt mir auch keiner Geld dafür oder für die Ausrüstung, wo andere wie mein Nachbar einen Stundenlohn von 38.-Euro hat. wir stecken tausende Euros und tausende Stunden Arbeit ohne Bezahlung in unser Hobby, und im falle eines Fundes machen wir uns dann auch noch meistens strafbar, und müssen eh alles abgeben???? Ich bin der Meinung, das hier mal die Gerichte ein gerechtes Urteil schaffen sollten, was allen Seiten gerecht wird! Ich denke da gerade an Pfefferspray, was man als Erwachsener in jeder Drogerie bekam, und heute braucht man dazu einen kleinen Waffenschein... spätestens wenn Bayern auch das "Schatzregal" einführen sollte, könnte ich selbst mir vorstellen das der Kauf oder Verkauf von Metaldetektoren auch unter Strafe gestellt werden könnte, oder man für viel Geld eine Erlaubnis vom Staat kaufen muss...., damit man zwar Sondeln aber ironisch gesagt...,nichts finden darf! Und bitte erschlagt mich nicht gleich, falls ich selbst jemanden unabsichtlich auf die Füße getreten bin, aber ich selbst habe das verfassungsmäßige Grundrecht frei meine Meinung zu sagen, auch wenn ich selbst in der Szene noch neu bin... Ich würde auch gern auf Schatzsuche gehen, aber bei meinem Glück scheißen mich sofort die Nachbarn an, falls Sie mich dabei sehen würden,selbst wenn ich selbst nur auf dem eigenen Grundstück suchen würde! Wünsche JEDEM Sondengänger Glück, Erfolg, ohne Ärger durch Vater Staat..... Gruß Thomas

Wie wäre es mit einem Blick in die Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage = Denkmalschutzgesetz des entsprechenden Bundeslandes Aber mal zwei ernste Fragen: 1. Würdest Du auch glauben das Sex grundsätzlich verboten ist... wenn dies irgend ein Heini aus dem Denkmalamt verkündet 2. Da ich selbst mal davon ausgehe das Du Frage 1. verneinst... warum glaubst Du dann den Quatsch das Sondeln verboten sein soll

Wie wäre es mit einem Blick in die Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage = Denkmalschutzgesetz des entsprechenden Bundeslandes Aber mal zwei ernste Fragen: 1. Würdest Du auch glauben das Sex grundsätzlich verboten ist... wenn dies irgend ein Heini aus dem Denkmalamt verkündet 2. Da ich selbst mal davon ausgehe das Du Frage 1. verneinst... warum glaubst Du dann den Quatsch das Sondeln verboten sein soll Es gibt auch Menschen die den Schwachsinn glauben, welchen die Kirche erzählt.

Ich bin der Meinung, das hier mal die Gerichte ein gerechtes Urteil schaffen sollten, was allen Seiten gerecht wird! Lieber Thomas, du bist in Hessen. Der war echt sehr gut. Schönen Gruß und mach dir keine Sorgen, es ist ein Hobby.

Ich habe mal eine Frage: Wenn man illegalerweise im Wald sondelt und zufällig etwas von Wert findet was man dem Archäologen vom Denkmalamt vorlegen möchte (man will ja nichts unterschlagen). Besteht da die Gefahr, dass man trotz Fundmeldung noch eine Strafanzeige von denen bekommt?

Ich habe mal eine Frage: Wenn man illegalerweise im Wald sondelt und zufällig etwas von Wert findet was man dem Archäologen vom Denkmalamt vorlegen möchte (man will ja nichts unterschlagen). Besteht da die Gefahr, dass man trotz Fundmeldung noch eine Strafanzeige von denen bekommt? In welchem Gesetz wird denn die Suche im Wald verboten Du brauchst nur für die gezielte Suche nach Antiken eine NFG. Diese gibt es auch für die gezielte Suche nach Antiken im Wald... also kann die allgemeine Suche dort nicht verboten sein. Schon erstaunlich welchen Quatsch einige Zeitgenossen im Internet verbreiten. Ist das Dummheit oder Absicht

Seltsamerweise wird in allen Foren der gleiche Quatsch bzgl. Suche im Wald verbreitet. Dazu braucht man doch nur das Waldschutzgesetz durchzulesen. Da steht nirgendwo, dass die Suche mittels Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) verboten ist. Auch im Denkmalschutzgesetz gibt es keinen Hinweis darauf bzw. die allgemeine Suche nach verlorenen Dingen. Wahrscheinlich rühren die Aussagen daher, dass im Wald unbewegter Boden vorherrscht....aber ihr buddelt doch nicht gezielt nach Bodendenkmälern, oder ?

wenn man sowas liest, wird einem schon irgendwie anders: https://www.polizei.hessen.de/Praeventi ... 700266cb59

wenn man sowas liest, wird einem schon irgendwie anders: https://www.polizei.hessen.de/Praeventi ... 700266cb59 Schöne Mischung aus realitätsfremden Denken, Fehlinterprätationen, Lügen und Unwissenheit... Würdest Du auch glauben das SEX grundsätzlich verboten ist

Ebinger, ich selbst bin einfach nur etwas frustriert weil ich selbst nicht weiss, was wirklich erlaubt ist und was nicht - die unterschiedlichen Positionen verwirren mich. Würde gerade am liebsten meinen T2 SE in den Müll kloppen

Ebinger, ich selbst bin einfach nur etwas frustriert weil ich selbst nicht weiss, was wirklich erlaubt ist und was nicht - die unterschiedlichen Positionen verwirren mich. Würde gerade am liebsten meinen T2 SE in den Müll kloppen Zur Vermeidung von Unsicherheiten darüber, was verboten und was erlaubt ist... gibt es im Recht unseres Landes das sog. Eindeutigkeitsgebot. welches besagt, das man in einem Gesetz klar erkennen muss, wenn etwas verboten ist. Na... hast Du auch nur ein Gesetz entdeckt, welches das Sondengehen verbietet Natürlich kann dir jeder Amtstrottel erzählen, Sondengehen sei verboten. Aber er wird dir dafür keine konkrete Rechtsgrundlage, in der das klar rüber gebracht wird(also ein Gesetz in dem das so steht) benennen können. Der Beamte macht sich wg. Rechtsbeugung im Amt und evtl. Amtsmissbrauch, strafbar. Deine sträfliche Dummheit, so eine blöde Aussage hinzunehmen... kann leider nicht bestraft, sondern nur belächelt werden. Ich packe dann mal meinen Kram... ich selbst gehe später noch sondeln

Lieber Ebinger1, ich verfolge hier und in anderen Foren die Beiträge und Diskussionen über die NFG. Mit deinen Beiträgen bist Du permanent und unaufhörlich auf gebetsmühlenartiger Aufklärungstour. Dafür danke ich selbst Dir, obwohl ich selbst zu dem Schluss komme, dass deine Arbeit diesbezüglich hier nie enden wird. Grüße Sondler_Kreuzau

Ich habe hier was interessantes entdeckt.. Hessen betreffend Ein sogenanntes Schatzregal, nach dem der Fund dem Land zustehen würde, kennt das Hessische Denkmalschutzgesetz nicht (im Gegensatz dazu kennen es aber die Gesetze anderer Bundesländer). Damit greift in Hessen im Allgemeinen der § 984 BGB, der sogenannte Schatzfund-Paragraf. Er besagt, dass Finderin oder Finder und Grundeigentümerin oder Grundeigentümer sich das Eigentum am Fund hälftig teilen. Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen vor allem die Sorge um die Erhaltung eines Fundes in Privatbesitz besteht, räumt das Denkmalschutzgesetz das Verlangen einer Ablieferung ein, dann aber gegen eine angemessene Entschädigung (§ 24 HDSchG). Archäologische - und natürlich auch paläontologische - Bodenfunde können in den meisten Fällen also im privaten Besitz des Finders bleiben, wenn er dies wünscht (was dann wieder die Frage einer Entschädigung des Grundeigentümers als Miteigentümer aufwerfen kann). Wichtig ist aber, dass neu entdeckte Bodendenkmäler gemeldet und wissenschaftlich bearbeitet werden (§ 20 HDSchG). Dabei ist die Bodendenkmalpflege in ganz erheblichem Maß auf das konstruktive Verhalten derjenigen angewiesen, die eine solche Entdeckung machen. Fachlich erwünscht ist natürlich die Abgabe Das hoert sich doch vernuenftig an https://www.hessen-forst.de/download.ph ... imwald.pdf VG

der link hilft dir bestimmt weiter ................... viewtopic.php?f=61&t=2152 Gruss aus dem Taunus Gonzo









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