E-bay und Co. - Bodenfund

Metalldetektor Powerspule CORS Zu mir sagte man letztens noch, bei e-bay werden keine Fibeln Verkauft, das ist Verboten und man wird diese Verkäufer melden, was ist dann das hier, ist das erlaubt zu Verkaufen ? http://www.ebay.de/sch/russentante/m.ht ... 7675.l2562 oder http://www.ebay.de/itm/LOT-KELTEN-3-x-R ... 2c6e78d593 Würde mich interesiern darf man das Verkaufen ja oder nein ?

Nach dem müsste bei e-bay aber einiges gesperrt werden, wo nicht wird. Meine Billigknöpfe waren keine 5 Minuten online

Ja müsste aber bei eBay blickt keiner so richtig durch, wie die da mit "Meldungen" umgehen. Einige Verkäufer können die Fibelm problemlos dort verkaufen, andere nicht. Warum das so ist, keine Ahnung. Gruß K.-E.

In der Bucht gab es früher Gräberinventare mit Erde an den Artefakten.

Ja müsste aber bei eBay blickt keiner so richtig durch, wie die da mit "Meldungen" umgehen. Einige Verkäufer können die Fibelm problemlos dort verkaufen, andere nicht. Warum das so ist, keine Ahnung. Gruß K.-E. Vor ca. 3 Jahren hatte ich selbst einen Artikel eingestellt (kein Bodenfund) der zu meiner Verwunderung innerhalb von 30min. gelöscht wurde, in einer darauffolgenden Mail wurde mir dann mitgeteilt ich selbst hätte gegen irgendwelche "Richtlinien" verstossen und dieser Artikel dürfe bei ebay nicht verkauft werden. Auf meine Anfragen hin warum denn andere Anbieter den exakt gleichen Artikel verkaufen dürfen und ich selbst nicht bekam ich selbst keine Antwort..

Hi, ich habe eben diesen Thread entdeckt und mit Interesse gelesen. Auf eBay und auch anderen Auktionsplattformen tingel ich selbst schon seit einigen Jahren rum, suche und finde auch immer wieder interessante Angebote. Nur - wie sieht das Ganze so richtig von der rechtlichen Seite aus? Immer wieder stoße ich selbst auf Antworten wie: "Dein eigenes Risiko", "hm, ist doch klar, dass Du da besch.... wirst! etc. Aber es kann doch irgendwie nicht sein, dass man da vollkommen ausgeliefert ist oder? Nun fand ich selbst gerade heute auch diesen Passus: Ein in Deutschland sehr bekannter Auktionator ist eBay, der sogenannte C2C-Auktionen durchführt. C2C-Auktion bedeutet hier, dass private Personen Waren zur Versteigerung anbieten. Wenn Unternehmen Auktionen für Unternehmen anbieten, nennt man das B2B-Auktion. In beiden Fällen handelt es sich nicht um eine Versteigerung im rechtlichen Sinne. Quelle: auktionshäuser.de Nur: Was bedeuted das, wenn es keine Versteigerung im rechtlichen Sinne ist? - Gibt es so zusagen keinen rechtlichen Schutz in diesem Fall oder wie? Kann mir mal wer helfen? Danke und Viele Grüße Corinna

Hi, ich habe eben diesen Thread entdeckt und mit Interesse gelesen. Auf eBay und auch anderen Auktionsplattformen tingel ich selbst schon seit einigen Jahren rum, suche und finde auch immer wieder interessante Angebote. Nur - wie sieht das Ganze so richtig von der rechtlichen Seite aus? Immer wieder stoße ich selbst auf Antworten wie: "Dein eigenes Risiko", "hm, ist doch klar, dass Du da besch.... wirst! etc. Aber es kann doch irgendwie nicht sein, dass man da vollkommen ausgeliefert ist oder? Nun fand ich selbst gerade heute auch diesen Passus: Ein in Deutschland sehr bekannter Auktionator ist eBay, der sogenannte C2C-Auktionen durchführt. C2C-Auktion bedeutet hier, dass private Personen Waren zur Versteigerung anbieten. Wenn Unternehmen Auktionen für Unternehmen anbieten, nennt man das B2B-Auktion. In beiden Fällen handelt es sich nicht um eine Versteigerung im rechtlichen Sinne. Quelle: auktionshäuser.de Nur: Was bedeuted das, wenn es keine Versteigerung im rechtlichen Sinne ist? - Gibt es so zusagen keinen rechtlichen Schutz in diesem Fall oder wie? Kann mir mal wer helfen? Danke und Viele Grüße Corinna Eine "echte" Versteigerung ist im BGB § 156 definiert, bzw. die Voraussetzungen dafür: z.B. ein Auktionator ist anwesend, der Artikel kann vor der Auktion besichtigt werden usw. - darum keine Versteigerung im "rechtlichen" Sinn ! http://blog.auktion-und-recht.de/grundl ... 7-156-bgb/

Um das Risiko bei Online Auktionen zu minimieren wurde seitens eBay das Bewertungssystem eingführt, muß dann aber jeder selbst für sich entscheiden ob er einen hochpreisigen Artikel von "privat" ersteigert.

Wie die Richtlinien in Ötziland aussehen... keine Ahnung. Die DGUF spricht folgende Empfehlung in ihrem aktuellen Newsletter vom 02.05.2013 aus: Zitat: 5.2. Ebay als Umschlagplatz für illegale Funde, und was Sie dagegen tun können Immer wieder finden sich bei Ebay Angebote, welche gegen gängiges Recht sowie die selbst auferlegten Ebay-Richtlinien verstoßen. Häufig handelt es sich dabei um Metallfunde von Sondengängern und Raubgräbern. Illegale Auktionen lassen sich durch den fehlenden Herkunftsnachweis in der Artikelbeschreibung relativ leicht enttarnen. Die einzige und gleichzeitig ganz wichtige Möglichkeit, dagegen vorzugehen, ist, Ebay die Auktion zu melden und auf eine Reaktion des Ebay-Supports zu hoffen. Voraussetzung dafür ist lediglich ein Ebay-Account. Wichtig ist dass diese Auktionen möglichst häufig dem Support gemeldet werden, also von möglichst vielen Ebay-Nutzern, damit sowohl die Auktion als auch (theoretisch) das Benutzerkonto des Verkäufers gesperrt werden können. Die Meldefunktion an Ebay findet sich unter dem Link "Bericht" oberhalb der Artikelbeschreibung. In den Dropdown-Listen wählt man dann "Verbotene und fragwürdige Artikel", "Artefakte, Grabbeigaben und Indianerkunst und -handwerk" und dann "Sonstige Artefakte oder Grabbeigaben“. Auch bereits beendete Auktionen können noch gemeldet werden: Dazu wird zuerst den Link "Originalangebot aufrufen" benutzt und dann das Meldeformular ausgefüllt. Auch wenn kommerziell agierende Sondengänger, Raubgräber und ihre Kunden inzwischen auch andere Vertriebswege für ihr Diebesgut entdeckt haben, ist es dennoch wichtig, besonders Ebay als weltweit größtes Online-Auktionshaus im Auge zu behalten und offensichtliche oder vermutlich illegale Auktionen zu melden. http://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html









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