Rechtliche Grundlagen - Sondengänger-NewsHallo liebe Sondler, nun bin ich selbst als Neuling stolzer Besitzer einer Metallsonde und dann das: Auf der Suche nach den rechtlichen Grundlagen, was man als Sondengeher darf und beachten muss, stellte ich selbst ernüchternd fest, dass ohne eine Suchgenehmigung überhaupt nichts geht, wenn man nicht Gefahr laufen will, ein erhbliches Bußgeld zu riskieren. Siehe hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/sonde ... 28430.html Nun ist natürlich der erhoffte Spaß verdorben. GrüßeDanke für Deine Antwort. Dann werde ich selbst mich mal mit dem Archäologen in Verbindung setzen. Hi, das kommt auf das Bundesland an. In Bayern darfst du mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers außerhalb von Bodendenkmälern suchen. Relevante Bodenfunde müssen dem zuständigen Archäologen gemeldet werden. Frag doch einfach mal nach bei deinem zuständigen Archäologen. Es gibt ganz umgängliche, da gehst du einmal hin und danach vermerkt er das du informiert wurdest. Er erklärt dir was er für relevant hält und welche Gebiete du meiden musst. |
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