Schatzsuche ist in Deutschland nicht verboten - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Metalldetektor Powerspule CORS Das LKA Hessen vertreten durch Herrn Laufer stellt gegenüber der TAZ klar: taz: Herr Laufer, was haben Sie gegen Schatzsucher? Eckhard Laufer: Erst mal nichts, Schatzsuche ist in Deutschland ja nicht verboten. Jeder kann sich einen Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) kaufen und auf Schatzsuche gehen. Anmerkung zur rechtlichen Lage: Ja, Schatzsuche ist nicht verboten. Lediglich die gezielte Nachforschung nach historischen wissenschaftlichen Dingen ist genehmigungspflichtig (auch nicht verboten!). Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass besondere für die Heimatforschung wichtige Bodenfunde durch das Landesdenkmalamt wissenschaftlich bearbeitet werden können.

Das von Wallenstein gepostete Zitat: "Schatzsuche ist in Deutschland ja nicht verboten. Jeder kann sich einen Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) kaufen und auf Schatzsuche gehen." entspricht der aktuellen Rechtslage. Leider sehen sich einige Amtsarchäologen dazu genötigt unser Hobby eher in einen kriminellen Zusammenhang zu stellen. Das hat weniger mit aktuellen oder vergangenen Geschehnissen als mit Angst und zum Teil auch Missgunst zu tun. aktuellen oder vergangenen Geschehnissen: Ich denke selbst wenn es 50x mehr Sondengänger in unserem Land gäbe, dann würde dies immer noch nicht ausreichen auch nur annähernd so viele Zeugnisse unserer Vergangenheit zu zerstören wie diese heute durch den aktuellen Flächenverbrauch beim Straßenbau, Gerwerbegebieten, Solarparks, Wohnungsbau, in der Land- und Forstwirtschaft, ... untergehen. Angst: Viele der lieben Kollegen vom Amt haben Ihre Promotion ja nun mal über ein geschichtliches Thema geschrieben. Wie schnell können da ein paar Bodenfunde von uns Sondengängern einen Fundzusammenhang, den aktuellen Stand der Erkenntnisse oder besser Interprätationen, ins Wanken bringen. Missgunst: Wir verbringen ein Vielfaches an Zeit mit der Sondierung und Erforschung vor Ort. Davon kann so mancher Amtsarchäologe nur träumen... Oftmals wird bei vielen wichtigen Funden erst garnicht erwähnt das die Entdeckung auf Sondengänger zurück geht. Damit kann der betreffende "Sachbearbeiter von Amtsseite" dann ja nun keine Trüffel für "seine" Forschung einstreichen. Da beugt man schon mal gerne die Interpretation der gängigen Gesetze, gibt z.b. Flugblätter heraus, versucht in der Presse oder im TV Unwahrheiten an den Mann / die Frau zu bringen, baut gezielt negative Stimmung auf und versucht uns einzuschüchtern.

In einen anderen Forum habe ich selbst gelesen, das diese Jahr ein gewisser Daniel an einer Baustelle parkte und dabei gefilmt wurde wie er einen Metalldetektor aus dem Auto geholt hat daraufhin wurde sein Kennzeichen überprüft und das ergab dann das er kein NFG hatte und der Daniel braucht jetzt einen Anwalt ! Ist es in Hessen jetzt echt verboten einen Metalldetektor zu besitzen wenn man kein NFG hat???

Der Vorfall ist aber noch komplizierter. Ich hatte mich auf dem Schatzsuchertreffen in Osburg mit dem "Sünder" unterhalten und der Fall weist eine ganze Menge Ungereimtheiten auf: War es rechtens an der Stelle überhaupt eine nicht ausgewiesen Überwachungskamera im öffentlichen Raum auzustellen War es rechtens auf Grund dieser "Beweise" einen Durchsuchungsbeschluss zu erlassen Dürfen die bei dieser Durchsuchung sichergestellten Dinge überhaupt als Beweise verwendet werden Wie hat sich der "Gefilmte" gegeüber der Polizei geäussert Was kann von den ganzen Vorwürfen letztendlich vor Gericht aufrecht erhalten werden Jedenfalls hat ja schon einmal der "führende Ermittlungsbeamte" eingestanden das die Schtzsuche in Deutschland nicht illegal ist. Ein Ermittlungsverfahren ist ja nun mal noch lange keine Verurteilung.

Kannst du mir sagen ob der Daniel nur dabei gefilmt wurde wie er einen Metalldetektor aus dem Auto geholt hat oder wurde er beim suchen gefilmt?

Gefilmt wurde er beim AUSPACKEN des Detektort und nicht bei der Suche.

Weiß jemand von euch wie es mit der Gesetzeslage in Österreich aussieht?

Gibt es überhaupt ein Paragraph der explizit das ganze verbietet oder den Besitz verbietet? Ich bin der M einung den gibt es nicht. Bin bisher zumindest auf keinen gestoßen. Hab mich auch mit einem Förster per mail kurzgeschlossen und der war sogar der Ansicht das dass ganze als Hobby zu sehen ist und im Wald zumindest unter Erholung, war glaube Paragraph 1 des Waldschutz Gesetz, fällt. Somit wäre ja das suchen ansich nicht illegal. Einen Ausschlag bis 10cm tiefe ist auch nix entgegen zu stellen, es kommt dann nur noch auf den Fund drauf an dieser ist Gesetzlich geregelt. Was tiefer als 10cm geht fällt unter das Bergbaugesetz laut aussage des Försters und wäre genehmigungspflichtig. So ist mein aktueller Wissensstand. Also ich selbst mach mir da auch keinen Kopf soll doch das Ordnungsamt oder die Blauen vorbeischauen beim Sondeln solange mir keiner einen direkten Paragraphen zeigen kann ist mir das auch Relativ egal. Mfg

Die gezielte Suche nach Antiken ist genehmigungspflichtig. Die Suche nach allen anderen Dingen nicht Sollte bei der Suche ein Fund von kulturhistorischer Bedeutung gemacht werden... so muß er gemeldet werden.

Ja deswegen meinte ich selbst ja kommt halt nur noch auf den Fund drauf an wie das Gesetzlich geregelt ist.



Liebe Sondelfreunde, bin neu hier, und auch in diesem Milieu. Habe mir zum Geburtstag das Equipment gekauft und stehe nun davor dies alles wieder zu veräußern, da ich selbst nun nicht genau weiß ob ich selbst im Land Brandenburg Sondeln darf. Habe eure Einträge diesbezüglich gelesen, stehe aber irgend wie zwischen Baum und Borke. Ich war nun auch am letzten Wochenende das erste mal auf einem Feld in meiner Stadt sondeln, habe aber bis auf 4 bis 5 leere Patronenhülsen nur Schrott entdeckt. Ich will natürlich auch kein Ärger mit dem Gesetz bekommen, und stelle nochmals die Frage zur Beantwortung in den Raum. Darf ich selbst in ungezielter Richtung sondeln im Land Brandenburg oder nicht. Danke sagt Tafelsilber2014

insofern man "ungezieltes sondeln" nicht mit gezielter Suche nach BD auf geschützten Gebiet gleichsetzen muss = laut Gesetz ja u laut Amtsauslegung nein .......so einfach ist das

:welcome Liebe Sondelfreunde, bin neu hier, und auch in diesem Milieu. Habe mir zum Geburtstag das Equipment gekauft und stehe nun davor dies alles wieder zu veräußern, da ich selbst nun nicht genau weiß ob ich selbst im Land Brandenburg Sondeln darf. Habe eure Einträge diesbezüglich gelesen, stehe aber irgend wie zwischen Baum und Borke. Ich war nun auch am letzten Wochenende das erste mal auf einem Feld in meiner Stadt sondeln, habe aber bis auf 4 bis 5 leere Patronenhülsen nur Schrott entdeckt. Ich will natürlich auch kein Ärger mit dem Gesetz bekommen, und stelle nochmals die Frage zur Beantwortung in den Raum. Darf ich selbst in ungezielter Richtung sondeln im Land Brandenburg oder nicht. Danke sagt Tafelsilber2014 Mal kurz angemerkt: ich selbst würde bspw. das Autofahren nicht deshalb aufgeben weil es ein paar Parkverbotsbereiche gibt. Aber zurück zu deiner Frage.... Darf man in Brandenburg ungezielt Sondeln? Hier mal ein Auszug aus dem entsprechenden Gesetz: § 10 Nachforschungen (1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Bitte auch die §§ 11 und 12 beachten, da geht es um Denkmalfunde und das Schatzregal. Hier der Link zum Gesetz: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcm ... 5128.de#10 Viel Spass bei der Suche

Für BREMEN Bremerhaven und Niedersachsen (sicher noch mehr Bundesländer wo dieses Zutrifft) gilt...Ihr dürft ein Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) kaufen benutzen und damit auf die geziehlte Suche auf Zahlungsmittel und Schmuck*(Fundregelung*beachten) gehen..Verleugnungen von Personen und Beamte wie Raubgräber etc. dürft ihr zur Anzeige bringen. Geziehlte suche nach Bodendenkmäler(müsst da Googeln was gemeint ist liste heute noch nicht entdeckt bei den DenkemaleschuetzerN xD) und Schutzgebiete aller Art wie auch Naturschutzgebiete sind Tabu ohne eine Genehmigung. Dritter Teil Ausgrabungen und Bodenfunde § 12 Ausgrabungen (1) 1 Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suche n will, bedarf einer Genehmigung der Denk- - 6 - malschutzbehörde. 2 Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Ver antwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden. (2) 1 Die Genehmigung ist zu versagen, soweit die Maßnahm e gegen dieses Gesetz verstoßen oder Forschungsvorhaben des Landes beeinträchtigen würde. 2 Die Genehmigung kann unter Be- dingungen und mit Auflagen erteilt werden. 3 Insbesondere können Bestimmungen über die Suche, die Planung und Ausführung der Grabung, die Behandl ung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsbefunde, die Berichtersta ttung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte getroffen werden. 4 Es kann auch verlangt werden, dass ein bestimmter S ach- verständiger die Arbeiten leitet

Für BREMEN Bremerhaven und Niedersachsen (sicher noch mehr Bundesländer wo dieses Zutrifft) gilt...Ihr dürft ein Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) kaufen benutzen und damit auf die geziehlte Suche auf Zahlungsmittel und Schmuck*(Fundregelung*beachten) gehen..Verleugnungen von Personen und Beamte wie Raubgräber etc. dürft ihr zur Anzeige bringen. Geziehlte suche nach Bodendenkmäler(müsst da Googeln was gemeint ist liste heute noch nicht entdeckt bei den DenkemaleschuetzerN xD) und Schutzgebiete aller Art wie auch Naturschutzgebiete sind Tabu ohne eine Genehmigung. Dritter Teil Ausgrabungen und Bodenfunde § 12 Ausgrabungen (1) 1 Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suche n will, bedarf einer Genehmigung der Denk- - 6 - malschutzbehörde. 2 Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Ver antwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden. (2) 1 Die Genehmigung ist zu versagen, soweit die Maßnahm e gegen dieses Gesetz verstoßen oder Forschungsvorhaben des Landes beeinträchtigen würde. 2 Die Genehmigung kann unter Be- dingungen und mit Auflagen erteilt werden. 3 Insbesondere können Bestimmungen über die Suche, die Planung und Ausführung der Grabung, die Behandl ung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsbefunde, die Berichtersta ttung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte getroffen werden. 4 Es kann auch verlangt werden, dass ein bestimmter S ach- verständiger die Arbeiten leitet Ja nun da hast die Waldgebiete und öffentliche Flächen vergessen! Diese bedürfen einer besonderen Genehmigung,zwar nicht zum Suchen,aber zum Graben! Würde mich freuen,wenn Du Dich mal über PN bei mir meldest,falls Interesse besteht. LG Dog

Da müsste man sich aber erst mal im Klaren sein, wie tief wir Sondengänger denn "graben"... Ich denke die Bodeneingriffe sind eher mit denen eines Pilze- oder Trüffelsuchers gleichzustezen.

Da müsste man sich aber erst mal im Klaren sein, wie tief wir Sondengänger denn "graben"... Ich denke die Bodeneingriffe sind eher mit denen eines Pilze- oder Trüffelsuchers gleichzustezen. Sag mal,was hast du denn nun nicht daran verstanden was das Gesetz ganz klar regelt? Es ist verboten dort zu graben und aus die Maus. Mit deiner Argumentation von wegen nur so tief wie ein Trüffelsucher zu graben kommst du dann vor jedem Richter ganz groß raus. Pass bloß langsam auf das dir nicht irgendwann mit Aussagen wie dieser ein Strick gedreht wird und du wegen Anstiftung zu Straftaten zur Rechenschaft gezogen wirst.

Da müsste man sich aber erst mal im Klaren sein, wie tief wir Sondengänger denn "graben"... Ich denke die Bodeneingriffe sind eher mit denen eines Pilze- oder Trüffelsuchers gleichzustezen. Sag mal,was hast du denn nun nicht daran verstanden was das Gesetz ganz klar regelt? Es ist verboten dort zu graben und aus die Maus. Mit deiner Argumentation von wegen nur so tief wie ein Trüffelsucher zu graben kommst du dann vor jedem Richter ganz groß raus. Pass bloß langsam auf das dir nicht irgendwann mit Aussagen wie dieser ein Strick gedreht wird und du wegen Anstiftung zu Straftaten zur Rechenschaft gezogen wirst. 1. Ist graben im Wald eine Straftat ? Wenn ich selbst im Wald eine Grabung mache, dann ist das erst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Wenn dabei Wege, Vegetation oder einzelne Bäume und oder geschützte (in der Regel wohl geschützte) Pflanzen beschädigt, Kulturdenkmaäler oder Naturdenkmäler beschädigt werden, dann kann man auch von einer Sachbeschädigung sprechen. Desweiteren ist in allen Landesdenkmalschutzgesetzen die gezielte Grabung nach Antiken genehmigungspflichtig. Also hier läge auch wieder eine Ordnungswiedrigkeit vor. 2. Wie ist denn graben / Grabung definiert ? Schauen wir uns doch mal an was eine Grabung denn ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausgrabung Ich denke damit kann man nicht das Grabungsloch eines Sondengängers vergleichen... Im Nachbarland Österreich haben archäologische Stellungnahmen bei verschiedenen Prozessen in den Letzten Jahrzehnten dazu geführt, das die Gerichte bereit waren schon ein Scharren im Boden (egal ob mit der Hand oder dem Fuß ) als Grabung anzusehen. Um die Absurdität der Rechtsage in AU zu beleuchten, hat Prof. Raimund Karl eine Selbstanzeige gestartete... https://www.academia.edu/8074411/Ein_mi ... _2014_8-13 Sehr lesenswert und auch auf unser Land zu übertragen 3. Die Diskussion eines angeblichen Verbotes und die Äußerung einer Meinung dazu ist noch nicht in Deutschland strafbar... und das wird auch hoffentlich so bleiben.

hallo, mein eindruck ist, dass je mehr aussagen ich selbst von öffentlichen stellen lese, desto weniger passt das zusammen. womit die argumentieren wiederspricht sich teilweise komplett. einmal heisst es der fundzusammenhang ist wichtiger als die objekte, wenig später heisst es, der schaden gehe in die millionen, das sei kein kavaliersdelikt. gruss micha



Leistungssteigerung durch CORS Spulen





Themen:
Schatzsucher graben in Wuppertal nach den Bernsteinzimmer
Virtuelles Museum der Toten Orte - VIMUDEAP
Nachtsondeln im Freibad
Preiswerter Leichtkopfhörer
Besonderer Münzfund
Sondengänger Stammtisch in Süd-Hessen/Pfungstadt
200 Mark Münze D
Schmelzofen?
Fragen an die Deusexperten
Reinigen v Kupfermünzen
Zeckenbefall
Knopf und ein Teile einer Taschenuhr?
Sinnbefreite Provokationen
knopffund bitte Hilfe bei Identifizierung
UFO bitte um Fundidentifizierung

Neueste Themen:
Girls In Your City - No Verify - Anonymous Sex Dating
Sondengänger Treffen und Rallye Köln von Freitag 05.09.25
1. Platz Pokal für das Sondengänger Treffen und Rallye Köln
2. Platz Pokal der Kölner Sondengänger Rallye 5.9.25- 7.9.25
Verkaufe Minelab E Track

Impressum   Forum   Metalldetektorportal  
AT47KWGTQR