Raubgräber ...? - Diskussionen mit politischem Charakter

Metalldetektor Powerspule CORS R a u b g r ä b e r ! Diesen Begriff lese ich selbst in den unterschiedlichsten Publikationen, höre ihn immer wieder als Schlagwort in irgendwelchen Diskussionen als Killerargument, fragwürdige Gruppen versuchen gleich alle Sondengänger mit diesem Begriff zu belegen,... Aber, was ist denn nun ein Raubgräber? Zumindest der Gesetzgeber kennt den Begriff nicht.

Richtig

Ein RAUBGRÄBER ist also scheinbar einer der einen Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung (graben) begeht, oder So viel Gewalt auf Baustellen, bei der Verlegung von Leitungen, in den deutschen Gartengemeinschaften...

häää???

zb jemand, der urnengräber plündert.

Ein RAUBGRÄBER ist also scheinbar einer der einen Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung (graben) begeht, oder So viel Gewalt auf Baustellen, bei der Verlegung von Leitungen, in den deutschen Gartengemeinschaften... Hab das smilie vergessen

Raubgräber...! Ein Schlagwort das gerne von Amtsarchäologen und einigen willfähigen Helfern gebraucht,gerne in oberflächlichen Zeitungsartikeln unreflektiert nachgeplappert wird aber das kaum eine Aussagekraft oder gar einen sittlichen Nährwert besitzt. Zuerst einmal aber eine genaue Betrachtung zum Begriff Raub: Dieser ist exakt im § 249 des StGB gekärt. (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Ich habe noch keinen Sondengänger und / oder Schatzsucher in unseren Breitengraden erlebt der solche Handlungen wie im § 249 beschrieben vorgenommen hat. Ich denke mit der Verwendung der Bezeichnung Raubgräber soll vorsätzlich ein Feindbild aufgebaut werden und zumindest verbal eine Diskriminierung unseres Hobbys betrieben werden. Eine solche Diskriminierung, welche fast schon als Volksverhetzung einzustufen ist, sollten wir uns so nicht bieten lassen.

Nachdem es den Cinti und Roma gelungen ist, dass Wort Zigeunerschnitzel zu verbannen, sollte das eigentlich kein Problem sein.

Hier mal ein Auszug aus dem § 130 des Strafgesetzbuchs: Volksverhetzung (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, a) verbreitet, b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder 2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. Da sollte doch so manche Denkmalschutzbehörde und etliche willfähige Erfüllungsgehilfen, bzw. in vorauseilendem Gehorsam agierende Übereiferer, die in der Vergangenheit gemachten all zu pauschalen Äußerungen gegenüber Sondengängern und Schatzsuchern überdenken und sich nochmals die herausgegebenen "Informationsmaterialien" in gedruckter Form überdenken. Ich denke der Staatsanwalt müsste da bei einer Anzeige tätig werden... So weit müsste es nicht kommen. Aber wir sollten uns auch in keinem weiteren Fall pauschal als Raubgräber abstempeln lassen.

Ein RAUBGRÄBER ist also scheinbar einer der einen Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung (graben) begeht, oder So viel Gewalt auf Baustellen, bei der Verlegung von Leitungen, in den deutschen Gartengemeinschaften... Hab das smilie vergessen Ich auch.Habs trotzdem verstanden.

Raubgräber...! Eine solche Diskriminierung, welche fast schon als Volksverhetzung einzustufen ist, sollten wir uns so nicht bieten lassen. Was wieder und immer wieder die Frage nach einer Lobby aufwirft, die es aber nur aus einer Einheit (Sonler hört die Detektorsignale... )heraus geben wird. Die Versuche, diese zu erreichen, sind, was ich selbst so lese, immer mehr oder weniger gescheitert. Die Archäologen allerdings sind sich größten teils einig, haben den Gestzgeber auf ihrer Seite- ich selbst würde mal sagen mindestens 2:0 für die.

Ich denke wichtiger als ein Verein ist es erst einmal auf die Probleme aufmerksam zu machen und unsere rechtliche Situation zu verdeutlichen. Wenn man die Gesetze einmal etwas genauer unter die Lupe nimmt, dann erkennt man schnell das wir uns nicht in der Situation der unterlegenen Bittsteller befinden. Die einschlägigen Gesetze bieten uns mehr Möglichkeiten als wir uns das oft aus den eigenen Reihen zugestehen lassen wollen... Es gibt viele Gründe warum keiner der bisherigen Vereinsgründungen gescheitert sind. Der grösste Risikofaktor ist dabei meiner Meinung nach der Dienstleistungsanspruch der an solche Vereine von den einzelnen Mitgliedern gestellt wird. War es ein US Präsident der sagte: Frag nicht was Dein Verein für Dich tun kann... frag was Du für Deinen Verein tun kannst. :mrgreen: Oder habe ich selbst da absichtlich falsch zitiert? Aber wenn man sich diesen Grundsatz ein wenig zu Herzen nimmt... dann klappt es auch mit einem Verein. Nun, das ist aber nicht das Thema in diesem Beitrag... Ende

Zuerst einmal aber eine genaue Betrachtung zum Begriff Raub: Dieser ist exakt im § 249 des StGB gekärt. (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. § 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Da die meisten Länder ein Schatzregal haben, erklären sie per Gesetz alles im Boden Schlummernde zu Ihrem Eigentum. Wer sich daran vergreift, ist also ein Dieb. Den Ausdruck "Diebstahlgräber" finde ich selbst aber auch nicht gerade prickelnd. Allerdings würde ich selbst gern mal sehen, was die für Augen machen, wenn ich selbst ihnen meinen Schrott, den ich selbst so nebenbei mit entsorge, vor die Tür lege.

Da die meisten Länder ein Schatzregal haben, erklären sie per Gesetz alles im Boden Schlummernde zu Ihrem Eigentum. Wer sich daran vergreift, ist also ein Dieb. Den Ausdruck "Diebstahlgräber" finde ich selbst aber auch nicht gerade prickelnd. Auch das ist sehr Schwammig geregelt... In einigen Bundesländern, z.B. NRW, entscheidet die Denkmapflege ab es sich bei einem hist. Fund um ein bewegliches Kulturdenkmal handelt oder nicht. Bei einem aufentdeckten Objekt welches sich der Finder aneignet handelt es sich aber eher um Fundunterschlagung. § 246 BGB Unterschlagung (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (3) Der Versuch ist strafbar. Der Begriff zueignet setzt aber eine Aneignung (z.B. die undokumentierte Vermischung von Funden) voraus. Zu beachten wäre auch die unverzügliche Meldepflicht bei der Auffindung von beweglichen Kulturdenkmälern. Diese ist in den Denkmalschutzgesetzen der Länder geregelt. Vorraussetzung für einen Verstoss ist das der Finder ein bewegliches Kulturdenkmal auch als solches erkennt. Der Begriff unverzüglich ist in der Regel als die "schnellste Möglichkeit" anzusehen.

Wikipedia definiert den RAUB folgendermaßen: Als Raub bezeichnet man in Kriminologie und Rechtsvergleichung einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird. Was ein "GRÄBER" ist weiß eigentlich jeder. Ein RAUBGRÄBER ist also scheinbar einer der einen Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung (graben) begeht, oder



Leistungssteigerung durch CORS Spulen





Themen:
Funde der letzten Zeit
Ein Dank dem Forenbetreiber...
Unterschied Tesoro Lobo Supertraq zu Tesoro Lobo Supertraq2
Weihnachtsschatzsuche-Aktion in Heppenheim
mein erster Superfund
Garrett THD PinPointer ? ? ?
"neue" Erkenntnisse zum Vicus Belginum
Was ist fĂĽr DICH ein wertvoller Fund?
Bronzewerkstatt am Goloring entdeckt
alte MĂĽnze???
ein erneut sensationeller fund
Was von gestern, brauche Hilfe
Geschoss, oder weiĂź wer was das ist?
Normale Wiesen
Garrett at pro

Neueste Themen:
„Wer hat Lust auf eine gemeinsame Schatzsuche – und vielleic
Connect with a girl near you
She's nearby and she's interested
Einladung zum 33 Jahre Kölner Sucher- & Sondengängertreffen
Hier der 2. Platz Pokal des Sondengänger Treffen & Rallye Kö

Impressum   Forum   Metalldetektorportal  
AT47KWGTQR