Hallo bin Neu hier.... - Schatzsuche und Sondengehen
Ich möchte erstmal einen Gruß durch die Runde schmeißen.....posting.php?mode=post&f=10#
Also ich selbst hätte wegen dem Sondeln hier bei euch Profis ein Paar Fragen.
Ich weiß ich selbst sollte vielleicht nicht gleich mit Fragen losschießen, aber ich selbst bin am verzweifeln.
Zu meiner Situation: mein Sohnemann hat Interesse am Sondeln bzw. sogar an Archäologie.
Ich habe einen schriftlichen Antrag in Speyer auf Suchgenehmigung gestellt der aber sofort abgewiesen wurde.
Gibt es die Möglichkeit legal zu Sondeln ? - bzw. überhaupt eine Genehmigung zu bekommen.
Raglo, ich finde es löblich wenn Du dich für Sohnemann bemühst und einen Antrag beim LDA zum Sondeln stellst. Die Brüder sind aber nur für den Bereich der Antiken, wie Niklot schon schrieb, also für Bodendenkmäler zuständig. ...und nur für die Suche nach Antiken oder für die Suche auf Bodendenkmälern und in Grabungsschutzgebieten benötigt Junior eine Genehmigung! ...und auch da könnte man noch anfangen zu streiten. Also: Nicht einschüchtern lassen oder durch gezielte Fehlinformationen verunsichern lassen. Viel Erfolg! Wenn Junior natürlich etwas von besonderer kulturhistorischer Bedeutung findet... dann wird er das ja bestimmt, sofern er das beurteilen kann, bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde melden. So ist er immer auf der sicheren Seite. Also, verstehe ich selbst das richtig, dass ich selbst denn falschen Antrag gestellt habe und vielleicht sogar eine Genehmigung bekommen kann, bzw. eventuell keine Genehmigung brauche. Also, verstehe ich selbst das richtig, dass ich selbst denn falschen Antrag gestellt habe und vielleicht sogar eine Genehmigung bekommen kann, bzw. eventuell keine Genehmigung brauche. Die Genehmigung braucht Dein Junior nur wenn er nach Antiken oder auf Kulturdenkmälern / Grabungsschutzgebieten suchen will. Für die komplette Suche nach neuzeitlichen Dingen... bedarf es keine Genehmigung einer Behörde. Hier dazu ein Auszug aus dem Landesdenkmalschutzgesetz RLP: § 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung (1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. (...) Solltest Du oder Junior dann doch mal ungewollt ein Kulturdenkmal entdecken: § 16 Begriff des Fundes Funde im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind oder als solche gelten. § 17 Anzeige (1) Bodenfunde (§ 16) sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch bei der unteren Denkmalschutzbehörde, der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde weiter. (2) Anzeigepflichtig sind der Finder, der Eigentümer des Grundstückes, sonstige über das Grundstück Verfügungsberechtigte, der Besitzer des Grundstücks und der Leiter der Arbeiten, bei deren Durchführung der Fund entdeckt wurde; die Anzeige durch eine dieser Personen befreit die übrigen. In der Pfalz auf dem Acker darf ich selbst also mit Erlaubniss des Eigentümers suchen ? Wenn der Acker nicht als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen ist (und darüber muss der Eigentümer von der Denkmalschutzbehörde unterrichtet werden): Ja Aber bitte die o.a. Bestimmungen beachten! Ok, Danke. Das hatt mir sehr geholfen....... Schade nur das die zuständige Behörde nicht bereit oder in der Lage war Dir das klar darzulegen... Da hätte ich selbst schon mehr Beratungsleistung und Aufklärung genenüber einem Steuerzahler, der ja schließlich die netten Damen und Herrn mitfinanziert, erwartet. Stell doch bitte mal Deinen Antrag und die Antwort des Denkmaschutzamtes hier ein. Ich bin mir auch nicht ganz sicher das die zuständige Behörde berechtigt war den abzulehnen. werde schauen wo es ist und einstellen. Sie sagte mir nur das ich selbst sein lassen sollte, denn es wäre auf jeden fall strafbar. Und sie hätten das Lager voll mit Detektoren die Beschlagnahmt wurden. Eine sehr peinliche Aussage von Seiten des Amtes... Aber schauen wir uns mal Deinen Antrag an. Dann kann ich selbst Dir mehr dazu sagen Wenn man sich den Art. 5 des Grundgesetzes anschaut, dann ist es schon eine Frechheit Dir / Deinem Sohn eine nachforschungsgenehmigung zu versagen. Hier mal ein Auszug aus dem Grundgesetz; (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Dein Sohnemann interessiert sich für archäologie und will Forschen... das darf ihm nicht verboten werden. ...oder man müsste das GG umschreiben. Jetzt ist die Frage wie der Antrag formuliert war. Wenn dein Antrag formal richtig gestellt wurde, dann würde ich selbst jetzt erst mal abwarten... Es gibt im Verwaltungsverfahrensgesetz die Genehmigungsfiktion. Hier ein Link zur Übersicht: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg ... E013200310 § 42a Genehmigungsfiktion (1) Eine beantragte Genehmigung gilt nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt (Genehmigungsfiktion), wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist. Die Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und über das Rechtsbehelfsverfahren gelten entsprechend. (2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 1 beträgt drei Monate, soweit durch Rechtsvorschrift nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen. (3) Auf Verlangen ist demjenigen, dem der Verwaltungsakt nach § 41 Abs. 1 hätte bekannt gegeben werden müssen, der Eintritt der Genehmigungsfiktion schriftlich zu bescheinigen. Wenn Du als 3 Monate nach antragstellung keine schriftlich begrpndete Ablehnung bekommen hast, gilt der Antrag als genehmigt und dies muss Dir dann auch noch nach satz (3) bestätigt werden Hab gerade geschaut wegen dem Schriftverkehr' mit der Behörde. Leider hat meine Frau die Mails gelöscht' so ein Ärgernis. Hätte sie gerne hier mal eingestellt um eure Meinung dazu zu hören. Wie sollte den ein Antrag aussehen... ? Die Ablehnung habe ich selbst schon lange. Sie sagte auch das kein Gebiet frei wäre und keiner teilen wolle, ich selbst fragte sogar ob man mit jemandem mitgehen kann, Antwort : Nein werde schauen wo es ist und einstellen. Sie sagte mir nur das ich selbst sein lassen sollte, denn es wäre auf jeden fall strafbar. Und sie hätten das Lager voll mit Detektoren die Beschlagnahmt wurden. Wenn es denn eine strafbare Handlung wäre, dann würde die Polizei beschlagnahmen und ein Staatsanwalt ermitteln. Das sie die Lager voll mit Dedektoren haben ist eine glatte Lüge, eine Falschaussage und das mit Vorsatz. Hallo raglo68, herzlich Willkommen im "Schatzsucher" ! Servus erst mal Ich kann dir des aus meiner Erfahrung sagen: Ich habe bei uns in Dachau bei der Verantwortlichen Stelle angerufen und bekam eine richtig unqualifizierte Antwort, dann hab ich selbst es hier ins Form geschrieben und nach ein paar tipps nochmal angerufen, diesmal war jemand anderes am Telefon. Aber der hat es mir gleich verboten Naja ich selbst hab mir gedacht so nicht mit mir So Telefon in die Hand und beim Landesamt für denkmalpflege anrufen und nach einer Genehmigung gefragt. Und das Ende war: Der sehr gute Herr sagte zu mir ich selbst kann Ihnen keine Genehmigung geben für was das nicht verboten ist. oder haben sie eine ge (h) nemigung aufn Gehweg zu gehen und 2 Euro aufzuheben. ... der sehr gute Herr dr.prof.... war echt cool drauf. Gruß Thomas Wenn ich selbst durch den Wald gehe kann ich selbst alles aufsammeln was ich selbst finde. Sollte etwas dabei sein von historischem Wert muss ich selbst es melden.Aber was keiner weiß macht auch keinen heiß, oder ,Wo kein Kläger da kein Richter.Verwaltungsbeamte haben meist keine Sachkenntnis,die sollen verwalten und nach Vorschriften handeln die Sie meist nicht verstehen. Hallo Raglo, erstmal willkommen hier in diesem Forum. Wenn dein Sohnemann sondeln möchte, dann soll er sich seine Sonde schnappen und raus gehen in die Natur um zu suchen. Frag den Eigentümer, egal ob Acker, Wald, Wiese und dann darf ganz offiziell gesucht werden. Wenn es sich nicht um ein eingetragenes Bodendenkmal handelt, dann kann nichts, rein gar nichts passieren und es ist legal dieses Hobby zu betreiben. Die Frage nach Genehmigungen finde ich selbst immer wieder witzig, wer will dir verbieten nach dem verlorenen Euro zu suchen? Mach dir keine Gedanken und mach einfach und alles ist sehr gut, wenn man einige kleine Regeln beachtet, wie die Löcher die man gebuddelt hat auch wieder zu schließen. In diesem Sinne, GUT FUND Niklot |
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Blei, FDJ und ein Russenknopf Im Boden lauert der Bombentod Nachforschungsgenehmigung versagt ??? Gartenkelle Wolf Vor 20 Jahren Goldschatz in Trier entdeckt Stein oder Meteorid? welche Zeitschrift liest ihr? Geschoss gefunden! Bodenfunde Kampfmittel Handgranate ?? Partner gesucht Whites TM 808 Wer hat Erfahrungen? Meine heutigen Funde Kloster Schöne sachen für Sondengänger |
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