Sondeneinsatz außerhalb archäologischer Interessen - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie
Bitte um eine Ideensammlung, da ich selbst mich ggf. doch mit dem Gedanken trage einen Brief nach SH zu schreiben.
Folgendes fällt mir bisher ein:
1. Auffinden von verlorenen Gegenständen (Ringe, Schlüssel) im Auftrag
2. Ortung von Leitungen, Kanaldeckeln durch Privatpersonen
3. Strandsuche nach verlorenen Münzen und Schmuck als Freizeitbeschäftigung
4. Suche nach in die Grasnarbe eingetretenen Pfeilen von Bogenschützen-Vereinen
5. Suche nach Nägeln auf Reitplätzen wegen Trittgefahr für Pferde
6. Landwirte die damit verlorene Teile von Landmaschinen suchen
7. Landwirte die damit Metallreste aus dem angelieferten Kompostmaterial suchen ober bei angelieferter Erde eine Untersuchung auf Unbedenklichkeit machen
8. Holzfäller (Gewerbe und Privatpersonen), die damit vor dem Einsatz der Motorsäge nach Geschossplittern suchen
9. Sicherheitsdienste die mit Handmetallsucheräten Personenkontrollen durchführen (ähnliche Ebinger Geräte setzen die Archis für die Untersuchung des Erdaushubs ein)
10. Privatpersonen, die nach verstecktem Erbe suchen (nach der Enteignung in Zypern vergaben besonder viele alte Leute ihre Wertsachen im Garten)
11. Handwerker die mit Metallsuchgeräten die Wände absuchen um nicht versehentlich eine Leitung anzubohrenPrivatpersonen Kinderspielplätze wegen Verletzungsgefahr Weggeworfene Drogenspritzen? Wettkampfsuchen (Meisterschaft) Ich habe einfach Wallensteins Vorlage kopiert und die Änderungen eingefügt: 1. Auffinden von verlorenen Gegenständen (Ringe, Schlüssel) im Auftrag 2. Ortung von Leitungen (z.B. Gas, Wasser, Strom,...), Kanaldeckeln, Sperrschiebern, Schächten,... durch Firmen und Privatpersonen 3. Strandsuche nach verlorenen Münzen und Schmuck als Freizeitbeschäftigung 4. Suche nach in die Grasnarbe eingetretenen Pfeilen von Bogenschützen-Vereinen 5. Suche nach Nägeln, Hufeisen und anderen scharfkantigen Objekten auf Reitplätzen wegen Verletzungsgefahr für Reiter, Personal und Pferde 6. Landwirte die damit verlorene Teile von Landmaschinen suchen 7. Landwirte die damit Metallreste aus dem angelieferten Kompostmaterial suchen ober bei angelieferter Erde eine Untersuchung auf Unbedenklichkeit machen 8. Landwirte die Metalldetektoren in ihren Landwirtschaftlichen Geräten eingebaut haben um diese vor Beschädigung zu schützen 9. Holzfäller (Gewerbe und Privatpersonen), die damit vor dem Einsatz der Motorsäge nach Geschossplittern suchen 10. Sägewerke und andere holzverarbeitende Betriebe die damit Langholz und anderes angeliefertes Holzrohmaterial überprüfen. 11. Sicherheitsdienste die mit Handmetallsucheräten Personenkontrollen durchführen (ähnliche Ebinger Geräte setzen die Archis für die Untersuchung des Erdaushubs ein) 12. Flughäfen, Gerichte, Behörden, Schule, private Einrichtungen die damit zugangskontrollen zur Gefahrenabwehr durchführen 13. Privatpersonen, die nach verstecktem Erbe suchen (nach der Enteignung in Zypern vergaben besonder viele alte Leute ihre Wertsachen im Garten) 14. Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen die zur Lokalisierung metallischer Kleinteile und OP-Besteck Detektoren einsetzen 15. Schüler, Lehrer, Studenten, Professoren, Entwickler, Produktionsbetriebe,Hobbybastler die eine Schaltung konstruieren und testen 16. Produktionsbetriebe für Lebens- und Genussmittel, Reciclingbetriebe, welche zur Qualitätssicherung Detektoren einsetzen. 16. Händler und Produzenten für Metalldetektoren, landwirtschaftliche Geräte, Produktions- und Verpackungsgeräte, Müllsortierung, deren Kunden und Interessenten, Kundendiensttechniker und Personal machen sich schon strafbar wenn sie Detektoren vorführen oder warten 17. Metalcacher / Geocacher die einen Cache mit Hilofe eines Detektors aufsuchen 18. Kampfmittelsuchdienste, Kampfmittelräumdienste, Baufirmen, Privatpersonen wenn sie auf überplanten Flächen oder im Bereich eines aktuellen Bauvorhabens nach Kampfmitteln suchen 19. Bundeswehr und THW wenn sie im Rahmen von Übungen oder zur Gefahrenabwehr Detektoren einsetzen 20. jedes Kind das einen Hobbybaukasten mit einem Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) verwendet oder einen solchen zum Spielen einsetzt, wird zum Straftäter. 21.Umweltschutz und Gefahrenabwehr Alleine durch private Sondengänger werden jedes jahr in SH duzende an Tonnen von Metallschrott aus der Umwelt entsorgt. Hierbei erstreckt sich die Bandbreite von banalem Abfall bis hin zum gefährlichen Umweltgiften wie Blei, Cadmium (was ist noch so alles in bspw. Batterien & Co.?) bis hin zu hoch infektiösen Materialien wie Kanülen und Injektionsnadeln. Die Vielzahl der durch private Sondengänger jedes Jahr gemeldeten Kampfmittel spricht für sich. Im Falle eines Verbotes würden auch diese Meldungen entfallen. Da die Brisanz dieser unschönen Hinterlassenschaften aber mit dem Alter zunimmt, wird eine unkalkulierbare Gefährdung der Bevölkerung mit einem uneingeschränkten Verbot, bzw. einer Krtminalisierung in Kauf genommen und damit die öffentlich Sicherheit gefährdet. Nur ein Kampfmittelfund pro Jahr in SH würde schon die Aufweichung des Verbotes unter vernünftigen Kriterien rechtfertigen. Ich möchte mir nicht ausmalen was alles passieren könnte wenn gerade dieser eine Fund von ihrem oder meinem Kind gemacht wird... Aber das sind nur ein paar Punkte... zusammen finden wir noch viiiiel mehr Ich denke immer wieder an den einen Bauern hier bei mir auf meiner Ecke, der freut sich wie bolle wenn ich selbst auf seinem Acker die großen Sachen wie Hufeisen und größer ausbuddel, damit die sich eben beim Mähdrescher nicht im Mähwerk verfangen und da erheblichen Schaden anrichten. Man könnte aber auch hinterfragen warum Bauern mit ihren großen Landmaschinen auf dem Acker "potenzielle Fundkomplexe" zerstören dürfen wenn sie beim pflügen Erdbewegungen im großem Stil durchführen, dadurch auch Bodenfunde zerstören sowie deren Lage im Boden verändern. Desweiteren kann man hinterfragen wie es gesehen wird das durch Kunstdünger und Übersalzung des Bodens die darin enthaltenen kulturell wichtigen Hinterlassenschaften gefährdet, oder zerstört werden. Die so entstehenden Zerstörungen dürften mit Argumenten nicht zu rechtfertigen sein. Ein sehr gutes Beispiel dafür kann ich selbst liefern. Hier in MV stand einst eine Burg eines mecklenburger Fürsten. Weiträumig ist das befahren mit Kraftfahrzeugen verboten, weil Kulturdenkmal und selbst das verlassen des Weges ist verboten. Aber genau dort, wo die Burg einst stand, dort wird die Fläche als Acker landwirtschaftlich genutzt. Ich finde das schon krass, das scheint dann weniger schlimm zu sein wie ein Spaziergänger, der der Weg verlassen könnte. Gruß Niklot Ich denke immer wieder an den einen Bauern hier bei mir auf meiner Ecke, der freut sich wie bolle wenn ich selbst auf seinem Acker die großen Sachen wie Hufeisen und größer ausbuddel, damit die sich eben beim Mähdrescher nicht im Mähwerk verfangen und da erheblichen Schaden anrichten. Man könnte aber auch hinterfragen warum Bauern mit ihren großen Landmaschinen auf dem Acker "potenzielle Fundkomplexe" zerstören dürfen wenn sie beim pflügen Erdbewegungen im großem Stil durchführen, dadurch auch Bodenfunde zerstören sowie deren Lage im Boden verändern. Desweiteren kann man hinterfragen wie es gesehen wird das durch Kunstdünger und Übersalzung des Bodens die darin enthaltenen kulturell wichtigen Hinterlassenschaften gefährdet, oder zerstört werden. Die so entstehenden Zerstörungen dürften mit Argumenten nicht zu rechtfertigen sein. * Ein sehr gutes Beispiel dafür kann ich selbst liefern. Hier in MV stand einst eine Burg eines mecklenburger Fürsten. Weiträumig ist das befahren mit Kraftfahrzeugen verboten, weil Kulturdenkmal und selbst das verlassen des Weges ist verboten. Aber genau dort, wo die Burg einst stand, dort wird die Fläche als Acker landwirtschaftlich genutzt. Ich finde das schon krass, das scheint dann weniger schlimm zu sein wie ein Spaziergänger, der der Weg verlassen könnte. Gruß Niklot * ...und der Fundzusammenhang, auf dem ja immer rummgeritten wird, wird wesentlich nachhaltiger durch extensive Landwirtschaft als durch Sondengänger geschädigt. Hi Wallenstein, Deine Idee einen Brief zu schreiben finde ich selbst sehr gut, das sollten alle machen am Besten mindestens 2000.... Die Argumente (die meisten, nicht alle) hingegen, so denke ich selbst gehen vollkommen in die falsche Richtung, denn eigentlich und das wissen doch die Behörden ganz genau ist das nicht das überwiegende Ziel der Sondengänger (ein paar Auftragssucher ausgenommen). Ich denke das lenkt nur vom eigentlichen Thema ab, welches doch ist .. wir wollen weiter nach Schätzen suchen... und nicht nach abgerissenen Teilen des Mähdreschers. Ich halte es für sinnvoller ganz ehrlich zu formulieren, was wir wollen. Soll aber wirklich keine Kritik sein.... Liebe Grüße Jörg Hi Wallenstein, Deine Idee einen Brief zu schreiben finde ich selbst sehr gut, das sollten alle machen am Besten mindestens 2000.... Die Argumente (die meisten, nicht alle) hingegen, so denke ich selbst gehen vollkommen in die falsche Richtung, denn eigentlich und das wissen doch die Behörden ganz genau ist das nicht das überwiegende Ziel der Sondengänger (ein paar Auftragssucher ausgenommen). Ich denke das lenkt nur vom eigentlichen Thema ab, welches doch ist .. wir wollen weiter nach Schätzen suchen... und nicht nach abgerissenen Teilen des Mähdreschers. Ich halte es für sinnvoller ganz ehrlich zu formulieren, was wir wollen. Soll aber wirklich keine Kritik sein.... Liebe Grüße Jörg Ich denke es geht Wallenstein im ersten Ansatz darum aufzuzeigen wie weit das Gesetz von der Realität entfernt ist und darauf hinzuweisen welche Bereiche von einem Verbot betroffen sind. Meiner Meinung nach trägt der Gesetzentwurf klar die Handschrift der Archäologen. Diese mögen zwar die archäologischen Belange und die damit verbunenen Rechtsprobleme im Blick haben, aber man kann den Entwurf, gerade im Hinblick auf die Sondensuche, nicht als weitsichtig bezeichnen. Den in anderen Bereichen aufgeworfenen Problemstellungen wurde außer mit dem Halbsatz "sofern nach einer anderen Rechtsverordnung erlaubt", null Beachtung geschenkt. Hallo Ebinger, Hallo Wallenstein, grundsätzlich habt Ihr ja recht (und mal ganz nebenbei scheint sich ja hier jetzt ein zielorientierte Diskussion zu entwickeln). Im Bezug auf die Argumentes-Sammlung gebe ich selbst aber zu bedenken, dass sich die Handwerker bislang nicht zu Wort gemeldet haben... Ich glaube, dass auch keinem Handwerker etwas passiert, wenn er eine Stromleitung sucht.... Ich halte es für fundamental wichtig genau und nur! auf die Passagen einzugehen, die uns direkt betreffen. Hier muss Satz für Satz kommentiert werden (insbes. §13 und 20). Hier muss ein Änderungsvorschlag eingebracht werden, der diese Passagen entschärft und eine Spielraum für "legal agierende" Sondengänger lässt. Genau das werde ich selbst als nächstes tun.... (ich hoffe ohne hier gekillt zu werden). Ein weiter Vorschlag wäre einen Aufruf in diesem Forum zu starten, dass möglichst viele (alle) eigen Briefe verfassen und an das Ministerium senden. Nach dem Motto "Kleinvieh macht Mist".. wenn da ein paar Hundert Stellungnahmen eingehen (im Moment sind es 3 + meine, die noch nicht on ist) kann das nicht so ohne weiteres ignoriert werden und ganz ehrlich denke ich selbst dass die Behörde in unserem Sinne reagieren wird (entschärfen). dazu müssen wir alle aber diese Briefe losjagen.testen Noch eines, ich selbst halte es nicht für so wichtig, dass alles haarklein ausformuliert ist, jeder soll ruhig schreiben was er denkt, denn das ist am Glaubhaftesten Was meint Ihr? Vorsicht jojo! Um was geht es in SH? Um ein generelles Verbot der Sondensuche, es sei denn die Denkmalschutzbehörde erteilt eine Genehmigung... Momentane Situation: Es gibt etwas weniger als 150 Sucher mit Genehmigung. Vorbereitungskurse können dort pro Jahr für ca. 50 Sondengänger abgehalten werden... Wer keine NFG benötigt, weil er nicht auf oder nach Kulturdenkmälern sondeln will, benötigt auch aktuell keine Nachforschungsgenehmigung. Bodenfunde von Kulturhistorischer Bedeutung müssen aber gemeldet werden. Geplante Situation: Die Sondensuche wird, außer für die Inhaber einer NFG der Denkmalschutzbehörde, verboten / unter Strafe gestellt. Dies bedeutet dann das jeder der nicht mit einer NFG unterwegs ist dann ein Straftäter ist gegen den ermittelt werden muss! Das neue Gesetz würde im §13 ganz klar zur Folge haben das nur noch etwa 50 neue Sondengänger die Chance erhalten legal in SH zu suchen. Darum ist es so wichtig heraus zu stellen das nicht nur die Sondengänger (ohne NFG) von diesem pauschalen Verbot betroffen sind sondern noch eine ganze Reihe anderer Gruppen und auch der Umweltschutz und die öffentliche Sicherheit durch dieses Gesetz in der aktuell geplanten Fassung betroffen sind. Noch jemand der konstruktive Vorschläge zum Thema hat Darum ist es so wichtig heraus zu stellen das nicht nur die Sondengänger (ohne NFG) von diesem pauschalen Verbot betroffen sind sondern noch eine ganze Reihe anderer Gruppen und auch der Umweltschutz und die öffentliche Sicherheit durch dieses Gesetz in der aktuell geplanten Fassung betroffen sind. Ganz genau, Jan! So ist es! Die resultierenden Fragen sind jetzt natürlich: Werden sich diese Gruppierungen äussern? Können wir eventuell einige dazu bewegen in dem wir auf den Entwurf aufmerksam machen? Welche wären das? Wie machen wir das? Trotzdem denke ich selbst sollten auch wir Sondengänger (Vereine, Stammtische, Interessengemeinschaften, Ehrenamtliche, etc..) - wie JoJo es vorschlägt - aus dem Quark kommen! Quantität macht ja schließlich auch aufmerksam! PS: Gute Diskussionskultur inzwischen! Das etwas passieren muss steht außer Frage... zumindest für die denen etwas am Sondengehn liegt. Um aber etwas ins Kreuzfeuer zu nehmen muss man aber auch ein klein wenig Munition zusammen tragen und eine klare Zielansprache machen... Je mehr Punkte wir gemeinsam sammeln um so einfacher wird letztendlich die Aufgabe und um so fundierter kann man agieren. Ich bin kein Freund von Schnellschüssen. Mit unüberlegten Handlungen kann man zwar Aktionismus simulieren, aber wir haben ja alle erlebt wie schnell blauäugige (???) Schriebe in die absolut falsche Richtung gehn können. Also sollten wir noch ein paar Ideen und Anregungen sammeln... Bestimmt wäre es auch interessant die einzelnen berufsständigen Vereinigungen anzuschreiben und auf die §§ 13 und 20 gezielt hinweisen und um eine entsprechende Stellungnahme bitten Hallo Jan, was genau planst Du? Wenn wir nun hier gemeinsame Argumente sammeln,....WER wird sie UNTER WELCHEM NAMEN als wohlüberlegte Stellungnahme abgeben? Bestimmt wäre es auch interessant die einzelnen berufsständigen Vereinigungen anzuschreiben und auf die §§ 13 und 20 gezielt hinweisen und um eine entsprechende Stellungnahme bitten Ja, an so etwas dachte ich...! Also müssen wir uns parallel zum Argumentesammeln auch an die Aufgabe machen, die betreffenden Verbände, die zu Jensemanns Liste passen, herauszuarbeiten! Im ersten und zunächst wichtigsten Schritt möchte ich selbst hier Wallenstein bei seiner Suche nach Argumenten für eine Stellungnahme unterstützen. Im zeiten Schritt möchte ich selbst das Thema noch unter einigen anderen Aspekten beleuchten. In einigen hier im Forum eröffnetem Themen und Einzelbeiträgen hatte ich selbst ja schon dazu ein paar Ausrisse eingeflochten. Wenn man darüber hinaus ein paar geschickte Allianzen schmieden könnte und dazu die richtigen Gruppen aktiviert, dann könnte der Gesetzesvorstoß in SH sich evtl. für eine geschickte Kampagne nutzen lassen... Klingt monentan noch ein wenig holprig, aber ich selbst möchte dazu in einem öffentlichen Forum so noch nichts konkretes sagen... Gerne mehr via PN. Solche z.B... http://www.bau-sh.de/web/web.nsf/id/pa_home.html http://www.bvsh.net/ http://www.bdsw.de/cms/index.php ... Gerne mehr via PN. OK, leg los...! Privatpersonen Kinderspielplätze wegen Verletzungsgefahr Leistungssteigerung durch CORS Spulen |
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