Suchgenehmigung in Baden-Württemberg - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Metalldetektor Powerspule CORS Liebe Leser, dies ist ein Sammelthread für die Infos, Fragen und Diskussionen rund um das Beantragen einer Suchgenehmigung in diesem Bundesland. Viel Erfolg! Hinweis: Einen Beispielantrag für eine Suchgenehmigung findest Du unter http://www.suchgenehmigung.de/antrag_su ... gung.shtml .

Ich würde einfach mal dort anrufen...dann hast du die genaue Antwort und den Erstkontakt hast du dann auch schon gleich hinter dir !

Hallo, nun ich selbst habe gestern noch mehrere Stunden damit vollbracht nach rechtlichem Material zu suchen. Auf der einen Seite: Sondeln ist erlaubt / auf der anderen: Sondeln ist verboten. Wobei ich selbst doch eher dazu tendiere, dass das Sondeln legal ist, solange man sich nicht auf einem Grabungsschutz- und/oder Naturschutzgebieten begibt. Wie gesagt die einen sagen so, die anderen so. Auch der "Schutzbrief" von der D S U ist ja eigentlich klar verständlich für jeden (eigentlich) http://www.frag-einen-anwalt.de/Sondeln ... 69996.html viewtopic.php?f=61&t=2152 Die Denkmalpflege BW drückt alles sehr brutal aus, so, als hättest du einen Mord begangen! http://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale ... enger.html

Der Rechtsanwalt hat sich zwar ein wenig umständlich uasgedrückt... aber auch er sagt, das in dem Bundesland nur in Grabungsschutzgebieten eine NGF für die Begehung mit einem Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) und die Bergung von Funden erforderlich ist.

Suchgenehmigungen gibt es zwar, allerdings nur für überplante Flächen. Und nur nach abgeschlossenem Lehrgang. @Chris Woher weißt Du, wo ein BD oder ein Grabungsschutzgebiet ist? Gerade Letzteres ist in keiner (öffentlichen) Karte eingezeichnet, wird aber trotzdem vom Landwirt bewirtschaftet. Manchmal wissen es zwar die Eigentümer, informieren aber nicht unbedingt die Pächter. @ Jan Was kam dabei eigentlich heraus? http://dsu-online.de/19-01-2016-baden-wuerttemberg Wäre ja gerade für Neulinge aus BW interessant zu wissen.

aber auch er sagt, das in dem Bundesland nur in Grabungsschutzgebieten eine NGF für die Begehung mit einem Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) und die Bergung von Funden erforderlich ist. Richtig, so sehe ich selbst es auch! Vielleicht "wollte" er sich auch nur so umständlich ausdrücken? Suchgenehmigungen gibt es zwar, allerdings nur für überplante Flächen. Und nur nach abgeschlossenem Lehrgang. @Chris Woher weißt Du, wo ein BD oder ein Grabungsschutzgebiet ist? Gerade Letzteres ist in keiner (öffentlichen) Karte eingezeichnet, wird aber trotzdem vom Landwirt bewirtschaftet. Manchmal wissen es zwar die Eigentümer, informieren aber nicht unbedingt die Pächter. Bodendenkmal, okay das könnte man ggf. noch erahnen, aber mit dem Grabungsschutzgebiet hast du Recht! Danke für die Info! Könntest du mir bitte sagen, was "überplante Flächen" sind? Das GeoPortal hat dies ja leider nicht :-/ Weiß man, warum dies in keiner öffentlichen Karte ist? Grüße

Ein nicht veröffentlichtes Grabungsschutzgebiet... ist rechtlich mit einem nicht veröffentlichten Halteverbot gleichzusetzen

Ein nicht veröffentlichtes Grabungsschutzgebiet... ist rechtlich mit einem nicht veröffentlichten Halteverbot gleichzusetzen Sorry, aber keine Ahnung was du uns damit sagen willst Aber man muss ja überhaupt erst einmal in einem Grabungsschutzgebiet suchen um belangt zu werden.

Ein nicht veröffentlichtes Grabungsschutzgebiet... ist rechtlich mit einem nicht veröffentlichten Halteverbot gleichzusetzen Sorry, aber keine Ahnung was du uns damit sagen willst Aber man muss ja überhaupt erst einmal in einem Grabungsschutzgebiet suchen um belangt zu werden. Es ging mir dabei um das sog. Bestimmtheitsgrundsatz... der ist z,B, recht sehr gut unter dem Link erklärt: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrech ... eutschland) Das soll bewirken das sich nicht jeder Heini & Co. ein Gesetz so auslegen kann wie er das gerne hätte. Dieser Bestimmtheitsgrundsatz gilt auch für Denkmalbehörden und Archäologen.

Ich glaube, du willst mir also damit sagen, dass die Ämter/Behörden nicht einfach sich ein Gesetz so machen können wie sie wollen, oder? Denn hier .... http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... W1983V7P21 .....steht nicht, dass es verboten ist! Dann kommen wir hierzu: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrec ... eutschland) .... "Der Bürger muss erkennen können, welche Rechtsfolgen sich eventuell aus seinem Verhalten ergeben. Die staatliche Reaktion auf Handlungen muss voraussehbar sein, andernfalls wäre der Bürger der Willkür des Staates ausgesetzt." http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSchG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true "...§ 27 Ordnungswidrigkeiten, (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde die in § 8, § 15 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 21, § 22 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Handlungen vornimmt oder den in Genehmigungen enthaltenen vollziehbaren Auflagen zuwiderhandelt, .... Was noch zu erwähnen wäre bzgl. der Reaktion des Anwalts: http://www.frag-einen-anwalt.de/Sondeln-mit-Metalldetektor-in-Baden-Wuerttemberg-Denkmalschutzgesetz---f269996.html "Nach § 22 Denkmalschutzgesetz (DSchG) bedürfen in Grabungsschutzgebieten (!) alle Handlungen, durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert oder gefährdet werden können, einer Genehmigung. Zuständig hierfür wäre die höhere Denkmalschutzbehörde, also das zuständige Regierungspräsidium. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Suche auf eigenem Grund und Boden oder sogar mit Zustimmung Grundstückseigentümers erfolgt. Eine derartige Genehmigung werden Sie kaum erhalten können. Allerdings sind die wenigstens Flächen derart ausgewiesene Flächen, so dass § 22 für die übrigen Flächen meistens keine Probleme bereitet." Für mich ist also die Rechtslage relativ logisch, oder habe ich selbst etwas übersehen?

Ich glaube, du willst mir also damit sagen, dass die Ämter/Behörden nicht einfach sich ein Gesetz so machen können wie sie wollen, oder? Denn hier .... http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... W1983V7P21 .....steht nicht, dass es verboten ist! Dann kommen wir hierzu: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrec ... eutschland) .... "Der Bürger muss erkennen können, welche Rechtsfolgen sich eventuell aus seinem Verhalten ergeben. Die staatliche Reaktion auf Handlungen muss voraussehbar sein, andernfalls wäre der Bürger der Willkür des Staates ausgesetzt." http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSchG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true "...§ 27 Ordnungswidrigkeiten, (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde die in § 8, § 15 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 21, § 22 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Handlungen vornimmt oder den in Genehmigungen enthaltenen vollziehbaren Auflagen zuwiderhandelt, .... Was noch zu erwähnen wäre bzgl. der Reaktion des Anwalts: http://www.frag-einen-anwalt.de/Sondeln-mit-Metalldetektor-in-Baden-Wuerttemberg-Denkmalschutzgesetz---f269996.html "Nach § 22 Denkmalschutzgesetz (DSchG) bedürfen in Grabungsschutzgebieten (!) alle Handlungen, durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert oder gefährdet werden können, einer Genehmigung. Zuständig hierfür wäre die höhere Denkmalschutzbehörde, also das zuständige Regierungspräsidium. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Suche auf eigenem Grund und Boden oder sogar mit Zustimmung Grundstückseigentümers erfolgt. Eine derartige Genehmigung werden Sie kaum erhalten können. Allerdings sind die wenigstens Flächen derart ausgewiesene Flächen, so dass § 22 für die übrigen Flächen meistens keine Probleme bereitet." Für mich ist also die Rechtslage relativ logisch, oder habe ich selbst etwas übersehen? Wenn Du in der Aussage: Ich glaube, du willst mir also damit sagen, dass die Ämter/Behörden nicht einfach sich ein Gesetz so machen können wie sie wollen, oder? gegen so auslegen können ersetzt... dann hast Du mich verstanden

Genau, dass meinte ich. Jedoch hat man ja als normaler Bürger, auch wenn man Recht hat, Unrecht!

Ich habe mir angewöhnt ein "amtliches" DAS GEHT NICHT schriftlich geben zu lassen... in dem Moment werden viele Amtsexperten plötzlich vorsichtig, nachdenklich und beginnen die Gesetze und Verwaltungsvorschriften noch einmal zu lesen

Sorry, ich selbst kann dir leider (wieder) nicht folgen Ich habe mir angewöhnt ein "amtliches" DAS GEHT NICHT schriftlich geben zu lassen...

Ich glaube Ebinger1 meint das wenn Dir ein Beamter sagt "es geht nicht" oder "das ist nicht erlaubt", bitte ihn einfach Dir den Sachverhalt schriftlich zu bestätigen. Ein Beamter gibt nicht gerne etwas schriftlich raus von dem er nicht weiss ob es zu 100% stimmt. Also wird er noch mal in den Gesetzestexten nachsehen (müssen) . Und da Beamte auch nicht zu 100% unfehlbar sind, könnte aus einem "das geht nicht" schnell mal ein "geht doch" werden. Edwin.

Und da Beamte auch nicht zu 100% unfehlbar sind, könnte aus einem "das geht nicht" schnell mal ein "geht doch" werden. Aber nicht in BW. Zumindest nicht schriftlich!

der war guuuut!

Hey! Ich habe eben ein super Artikel entdeckt den ich selbst Euch nicht vorenthalten möchte: http://www.sondengaenger-deutschland.de ... e130ed6802

Tja was nun???? Darm man oder nicht?

Gut, dann frage ich selbst mal Bin relativ "neu dabei" und wohne sehr ländlich. Habe im Buch "Metallsonde von Jens Diefenbach" gelesen, dass man eine Genehmigung vom Denkmalschutzamt zur Suche mit der Metallsonde brauch. Ich habe mich jetzt mal ein bißchen auf der Webseite des Landesamt für Denkmalpflege BW durchgelesen. Im Beitrag oben steht ja nur etwas von "beantrage ich selbst hiermit die Erlaubnis für den Einsatz einer Metallsonde verbunden mit einer Grabungsgenehmigung gemäß Denkmalschutzgesetz für den Kreis/ Stadt/ etc…." .... aber ich selbst sehe es doch richtig, dass es dann doch nicht so einfach geht, oder? Was ich selbst entdeckt habe ist, dass man nur eine Genehmigung bekommt, wenn man bei diesem Projekt mitmacht http://www.denkmalpflege-bw.de/no_cache/denkmale/projekte/archaeologische-denkmalpflege/metallsondenprospektion.html?sword_list%5B0%5D=sonden&sword_list%5B1%5D=genehmigung Oder bezieht sich das nur auf spezielle Ausgrabungsstätten? Bin leider ein bißchen überfragt, möchte daher nichts falsch machen! Liebe Grüße



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