Diffamierungen durch DenkmalĂ€mter - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Metalldetektor Powerspule CORS Diffamierungen durch DenkmalĂ€mter... wird es Zeit die Notbremse zu ziehen In den letzten Monaten kommt es zu immer mehr Diffamierungen von SondengĂ€ngern durch leitende Beamte der DenkmalschutzĂ€mter in der ganzen Republik. Rechtliche ZusammenhĂ€nge werden scheinbar bewusst falsch dargestellt und SondengĂ€nger werden als Fundunterschlager und z.T. gefĂ€hrliche RaubgrĂ€ber dargestellt. BĂŒrger werden aufgerufen Anzeigen gegen SondengĂ€nger wg. vermeintlich strafbarer Handlungen zu erstatten. Viele dieser von der Amtsseite verĂŒbten Diffamierungen scheinen den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfĂŒllen. Hier einmal ein Verweis auf das Gesetz: Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder WillkĂŒrmaßnahmen auffordert oder 2. die MenschenwĂŒrde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verĂ€chtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fĂŒnf Jahren bestraft. Wenn also Mitarbeiter einer Behörde uns SondengĂ€nger pauschal beschimpfen, böswillig verĂ€chtlich machen oder verleumden, also z.B. mit Aussagen wie RaubgrĂ€ber, illegale Sondensuche, Fundunterschlagung belegen, dann erfĂŒllt dies den Tatbestand der Volksverhetzung. Hier können wir uns effektiv zur Wehr setzen: Eine kurze Mail mit den betreffenden Aussagen, der Quelle und der Bitte um PrĂŒfung auf die ErfĂŒllung des Tatbestandes der Volksverhetzung an die zustĂ€ndige Staatsanwaltschaft senden... Alles andere erledigt der Staatsanwalt. Das verursacht dem Anzeigenerstatter keine Kosten und der betreffende Mitarbeiter des jeweiligen Denkmaschutzamtes hat sich erst einmal fĂŒr seine getroffenen Aussagen zu rechtfertigen und die rechtlichen Konsequenzen seiner Aussagen zu verantworten. Beispiel fĂŒr ein Anschreiben: Adresse der zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaft Betreff: Bitte um PrĂŒfung der ErfĂŒllung des Tatbestandes der Volksverhetzung im Sinne des §130 Strafgesetzbuch Sehr geehrte Damen und Herrn, am (Datum) bin ich selbst im (Quelle) auf folgende Aussage von Herrn / Frau gestoßen: (Zitat) Die Aussage scheint dazu geeignet SondengĂ€nger als Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, böswillig verĂ€chtlich machen oder / oder zu verleumden,ich bitte um rechtliche PrĂŒfung und gegebenenfalls die Einleitung eines Strafverfahrens. Sehe ich selbst das zu ĂŒberzogen oder wird es Zeit sich mit den rechtlich zur VerfĂŒgung stehenden Mitteln zu wehren

Du meinst so ne Art Sammelklage mit Unterlassungsschreiben?! Prinzipiell ne sehr gute Idee. Sollte mal vorher vielleicht anwaltlich besprochen werden vielleicht. Wie Wallenstein schon geschrieben hat, brĂ€uchte es ne Anlaufstelle fĂŒr die Presse die aber auch mal zurĂŒckschreibt in solchen FĂ€llen! Eventl. mal den Verlag direkt mit einer Stellungsnahme von SondengĂ€ngern dazu und mit dem Verweis auf PrĂŒfung der Gesetzestexte, bevor die solch einen Artikel drucken! Also ich selbst hĂ€tte kein Problem damit, mit meiner Unterschrift ein solches Schreiben zu unterstĂŒtzen. Gruß Redflat Nein, es geht hier nicht um eine Sammelklage. Das wĂ€re zu umstĂ€ndlich und wĂŒrde erst einmal Vorkosten produzieren... Jeder kann einen Sachverhalt bei dem es sich um eine Straftat handeln könnte der Staatsanwaltschaft zur ÜberprĂŒfung anzeigen. Besteht dann ein sogenannter Anfangstatverdacht... dann ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter. Hierbei entstehen keine Kosten und es ist kein Rechtsanwalt erforderlich. Eine Mail ist ausreichend.

aber werden die sich nich rechen und im Gegenzug kaine genemigungen mehr ausstellen? Das kann gewahltig nach hinten los gehen!

aber werden die sich nich rechen und im Gegenzug kaine genemigungen mehr ausstellen? Das kann gewahltig nach hinten los gehen! Ein interessantes Argument... aber wir leben in einem Rechtsstaat. Möchte jemand auf seine Rechte freiwillig verzichten Die Behörden, auch die Denkmalschutzbehörden, sind an Recht und Gesetz gebunden. Genau wie alle anderen BĂŒrger auch. Bei Beamten werden die Richter noch engere MaßstĂ€be im Hinblick auf Verfassungstreue, Recht und Gesetz anlegen. Genehmigungen zu erschehren oder gar zu versagen wĂ€re wiederum ein weiterer Rechtsbruch. Jeder BĂŒrger hat das Recht gegen einen negativen Bescheid (also auch eine verweigerte Nachforschungsgenehmigung) einen Widerspruch einzulegen und kann auch im Zuge der Verwaltungsklage seine Rechte durchsetzen. Einen WillkĂŒrstaat hatten wir bis 1945. Jeder von uns kann legal und mit einfachen Mitteln dazu beitragen das es nicht mehr so weit kommt. Im Übrigen braucht man in RLP eine Genehmigung nur dann wenn man gezielt nach Antiken suchen will.

Du meinst so ne Art Sammelklage mit Unterlassungsschreiben?! Prinzipiell ne sehr gute Idee. Sollte mal vorher vielleicht anwaltlich besprochen werden vielleicht. Wie Wallenstein schon geschrieben hat, brĂ€uchte es ne Anlaufstelle fĂŒr die Presse die aber auch mal zurĂŒckschreibt in solchen FĂ€llen! Eventl. mal den Verlag direkt mit einer Stellungsnahme von SondengĂ€ngern dazu und mit dem Verweis auf PrĂŒfung der Gesetzestexte, bevor die solch einen Artikel drucken! Also ich selbst hĂ€tte kein Problem damit, mit meiner Unterschrift ein solches Schreiben zu unterstĂŒtzen. Gruß Redflat









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