Sondengängerfilme auf Youtube - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Metalldetektor Powerspule CORS Aktuell schießen die Filme wieder wie Pilze aus dem Boden. Produktionen wie "German Treasure Hunters" oder "Der Schatzsucher" seien hier beispielhaft zu nennen. In anderen Foren, die vor kurzem noch SPB kritisiert haben, schreiben sie nun wieder sinngemäß "Bravo toller Film". Abermals werden Leute durch Lob ermuntert "weiter" zu machen. Was jedoch wie im Fall von SPB nicht geht, ist erst "Bravo" schreien und wenn es dann Ärger gibt auch noch auf der Person die man vorher ermuntert hat herumzuhacken. Es gilt also seitens der Sondengängerschaft eine Position gegenüber diesen Filmen zu finden. Wenn man sie mitträgt, dann doch bitte mit allen Konsequenzen!

Ich behaupte mal, der Ärger lässt nicht lange auf sich warten. Zumal in einigen Filmen wieder Ortsbezug hergestellt und damit die zuständigen Behörden unter Zugzwang gesetzt werden. Man sollte aus meiner Sicht zur jetzigen Zeit Provokationen unbedingt vermeiden...

Die Frage ist aber ein wenig komplizierter... Wo fängt bspw. in PLP die Provokation an und wo mündet sie dann in einer Ordnungswiedrigkeit bzw. Straftat Wer unterwegs ist auf der Jagd nach Reichspfennigen, neuzeitlicheren Schnallen, Hufeisen, Knöpfen & Co... dem wird man wohl rechtlich keinen Strick daraus drehen können, es sei denn er beginnt (egal ob mit oder ohne Detektor) in einem Grabungsschutzgebiet zu buddeln. Wer aber loszieht mit der erklärten Absicht bspw. eine kelt. Siedlungstätte mit den in Zusammenhang stehenden Bodenfunde wie Schmuck, Waffen, Münzen,... finden zu wollen, der begeht damit eine Ordnungtswiedrigkeit. Haariger wird es denn dann auch noch wenn er fündig wird. Funde von kulturhistorischer Bedeutung sind umgehend der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen...

Ich vermute mal es wird nicht bei Reichsmünzen bleiben. Und dann geht es schon los. Die Grenze ist fließend und der innere Konflikt vorprogrammiert. Wenn beim Dreh plötzlich ein sehr guter Fund vor die Kamera kommt, schneidet man die tollen Bilder heraus? Vermute mal eher nicht. Und schon beginnen wieder die Probleme. Dieses ganze Facebook und Youtube und der durch diese Medien aufgebaute Druck der Selbstdarstellung wird uns zukünftig noch viele Probleme bereiten. Es sei denn wir stellen verbindliche Regeln auf. Eine erste Regel: Keine Benennung des Fundorts/Landkreises/Bundeslands!

Bringt nicht viel... wir sind im Internet gläsern, durchsichtig, verfolgbar und fassbar. Sollte kein Fundort benannt sein, ist im Zweifelsfall der Staatsanwalt am Wohnsitz des Filmstars zuständig und den Wohnsitz verrät der Provider mit der Aufschglüsselung der IP.

Es sind ja nicht nur die Filmchen auf der Tube... Was da bei Facebook abgeht ist auch nicht mehr normal, da sollte auch so manch einer mal überlegen was er dort schreibt und zeigt. Den dazu gehörigen Namen liefern die meisten auch gleich mit, einfaches Spiel für jemanden der damit etwas anfangen möchte, bzw muss. Und auch hier tummeln sich Leute, die hier Sachen zeigen und bestimmt haben möchten,die dann auch auf Facebook zu sehen sind, mit der gleichen bitte um Bestimmung. Könnte Namen nennen,aber die jenigen werden sich schon angesprochen fühlen. Immer aufpassen was man wo und wie zeigt und preis gibt, nicht nur auf der Tube! Gruß Niklot

you tube bildet





ich denke eine einfache Schaden-Nutzen Abwägung hilft. Der Schaden könnte im Zweifel größer als der Nutzen sein, also keine Filmchen.

Die German Treasure Hunters aus NRW haben mir mitgeteilt bei ihnen wäre alles offiziell und mit Genehmigung. https://www.youtube.com/channel/UC14t0y ... discussion

Die German Treasure Hunters aus NRW haben mir mitgeteilt bei ihnen wäre alles offiziell und mit Genehmigung. https://www.youtube.com/channel/UC14t0y ... discussion Das könnte aber auch mit einer kleinen Spitzfindigkeit des neuen Denkmalschutzgesetzes in NRW zu tun haben... Alle von Feldbegehern und Sondengängern gemachten Entdeckungen, so lange diese nicht unter den Begriff kulturhistorische Bedeutung ein zu stufen sind, werden im entsprechenden Gesetz als "Funde" angesprochen. Dadurch fallen diese dann nicht unter das Denkmalschutzgesetz (was ja dann eine Entschädigung gegenüber dem abliefernden Finder auf Grund des Schatzregals in NRW begründen würde) sondern sind im Sinne des BGB der hadrianischen Teilung (50:50 Grundstückseigentümer und Finder) zugeordnet. Somit kann die Denkmalbehörde sich also auch nicht gegen etwas aussprechen für das sie nach der Formulierung des Gesetzes in der aktuellen Fassung nicht zuständig ist. Zuständig ist sie ja lt. Gesetz nur für die Bodenfunde mit kulturhistorischer Bedeutung.

Es ist jedem der bei YouTube Sondengänger-Filme einstellt auf denen ein Ortsbezug hergestellt wird (Bundesland, Ort) DRINGEND zu raten, dass er über eine Nachforschungsgenehmigung für das Gebiet verfügt. Am besten referenziert man in dem Film bereits auf seine gültige Genehmigung. Die Ämter und deren Zuträger (Wiki, A G A ...) durchforsten täglich das Web. Sorglos vor der Kamera herumspringen ist aktuell eine große Dummheit, die uns allen wieder zum Nachteil wird.

Ich denke einige Seiten sind bemüht Opfer zu finden um eine Kriminalisierung der Sondengänger weiter zu betreiben.... Dabei spielt es dann keine Rolle ob wirklich gegen Gesetze verstoßen wurde. Hauptsache der Begriff Raubgräber kann wieder negativ ins Spiel gebracht werden. Jetzt stellt sich aber die große Frage: Lieber in Dekung gehen, obwohl mit einer allgemeinen Suche nach verlorenen Dingen noch keine Gesetzesverstoß begangen wird, oder sein Hobby weiter zur Schau stellen?

Wer bereit ist sich auf einer so breiten Plattform in filmen zu zeigen, der sucht Bestätigung und findet sie offensichtlich. Das Risiko scheint viele nicht zu interessieren, dessen sollte man sich bewusst sein. Das letzte Beispiel hat gezeigt wozu es auch mal sehr gut sein kann wenn sich die richtigen Stellen erstmal für jemanden interessieren. Ich muss gestehen mir auch dann und wann sowas auf der Tube anzuschauen, das ist zu weilen schon interessant. Gruß



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