Genehmigung zum Sondeln! - Sondengänger
Hallo Leute.
Ich habe heute mal beim Amt für Denkmalschutz Berlin/Brandenburg in Zossen angerufen und wurde mit Herrn Dr. Kersting von der Bodendenkmalpflege verbunden. Ich fragte ihn, ob ich selbst eine Genehmigung zum Sondeln mit dem Metallsuchdetektor benötige und falls ja was ich selbst tun muß. Die Antwort war erschütternd! Erstmal braucht jeder eine Erlaubnis und es spielt keine Rolle, ob Wald, Strand oder Feld. Jedoch diese Genehmigung gibt es nicht einfach so, zuerst muß man Mitglied in der Gesellschaft für Archäologie und Denkmalpflege Berlin/Brandenburg sein und dort über 2 Jahre gewisse Lehrgänge besuchen (Archäologie, Gesetzeskunde, Landeskunde ect.) und dann kann darüber entschieden werden ob eine Genehmigung zum Sondeln erteilt wird. Übrigens kostet die Mitgliedschaft in dieser Gesellschaft 16,- Euro pro Jahr und die Lehrgänge extra und zudem ist Herr Dr. Kersting auch noch 1. Vorsitzender dieser Gesellschaft. Es ist also eine sehr langer und kostspieliger Weg mit ungewissem Ausgang. Es ist viel leichter in einen Schützenverein einzutreten und so legal an eine scharfe Waffe zu kommen als an eine Genehmigung für das Sondeln.
Wie macht ihr das? Hat irgendjemand von euch überhaupt solch eine Genehmigung???
IcemanTja die meisten machen es halt ohne genehmigung und fragen halt nur die besitzer des landes ob man dort suchen darf , achja wenn du so ne genehmigung besitzt musst du historische funde abgeben Hallo Leute. Ich habe heute mal beim Amt für Denkmalschutz Berlin/Brandenburg in Zossen angerufen und wurde mit Herrn Dr. Kersting von der Bodendenkmalpflege verbunden. Ich fragte ihn, ob ich selbst eine Genehmigung zum Sondeln mit dem Metallsuchdetektor benötige und falls ja was ich selbst tun muß. Die Antwort war erschütternd! Erstmal braucht jeder eine Erlaubnis und es spielt keine Rolle, ob Wald, Strand oder Feld. Jedoch diese Genehmigung gibt es nicht einfach so, zuerst muß man Mitglied in der Gesellschaft für Archäologie und Denkmalpflege Berlin/Brandenburg sein und dort über 2 Jahre gewisse Lehrgänge besuchen (Archäologie, Gesetzeskunde, Landeskunde ect.) und dann kann darüber entschieden werden ob eine Genehmigung zum Sondeln erteilt wird. Übrigens kostet die Mitgliedschaft in dieser Gesellschaft 16,- Euro pro Jahr und die Lehrgänge extra und zudem ist Herr Dr. Kersting auch noch 1. Vorsitzender dieser Gesellschaft. Es ist also eine sehr langer und kostspieliger Weg mit ungewissem Ausgang. Es ist viel leichter in einen Schützenverein einzutreten und so legal an eine scharfe Waffe zu kommen als an eine Genehmigung für das Sondeln. Wie macht ihr das? Hat irgendjemand von euch überhaupt solch eine Genehmigung??? Iceman Hoppla Iceman, da irrst Du aber ich selbst bin im Vorstandsgremium und Schatzmeister in unserem Schützenverein, um eine scharfe Waffe zu bekommen sind etliche Hürden zu nehmen. Kann Dir wenn Du Interesse hast mal die Bedingungen zusammenschreiben. Gruß Peter In der Regel benötigst Du nur dann eine Genehmigung wenn Du gezielt nach Antiken suchen willst... Wie der oberste selbsternannte Raubgräberjäger (Ecki Laufer) schon selber sagte: "Die Schatzsuche ist nicht genehmigungspflichtig" Wenn Du etwas von kulturhistorischer Bedeutung findest, dann mu0t Du es halt melden... Das kann sein Peter, aber verrate mir doch lieber einmal wie Du zu einer Genehmigung zum Suchen gekommen bist. vielen Dank Ice Hallo Ebinger1. Herr Dr. Kersting von der Bodendenkmalpflege war heute ganz anderer Ansicht, er sagte: das Sondeln,egal wo und zu welchem Zwecke ist genehmigungspflichtig. Ihr könnt ihn selbst gern anrufen um diese Erkenntnis zu erlangen. Iceman Das kann sein Peter, aber verrate mir doch lieber einmal wie Du zu einer Genehmigung zum Suchen gekommen bist. vielen Dank Ice Hallo Iceman1, schau auf die Antwort von Ebinger 1, das sagt alles. Es sei denn Du suchst gezielt. Grüß Peter Nun sehr gut, ihr macht das ja schon mehrere Jahre und habt entsprechend Erfahrung und scheinbar hattet ihr auch noch keine Probleme diesbezüglich. Ich bin ehrlich gesagt auch nicht gewillt diesen langen Weg mit ungewissem Ausgang zu gehen und sondle dann mal ohne Genehmigung und auch "nicht gezielt". Aber vielleicht trete ich selbst dieser Gesellschaft bei und falls einmal der Oberförster kommt oder gar ein Polizist, so kann ich selbst sagen: hier ist mein Ausweis, ich selbst bin von der Gesellschaft für Archäologie und Denkmalpflege........ja vielleicht würden sie sich damit zufrieden geben (im Falle des Falles). Iceman Nun sehr gut, ihr macht das ja schon mehrere Jahre und habt entsprechend Erfahrung und scheinbar hattet ihr auch noch keine Probleme diesbezüglich. Ich bin ehrlich gesagt auch nicht gewillt diesen langen Weg mit ungewissem Ausgang zu gehen und sondle dann mal ohne Genehmigung und auch "nicht gezielt". Aber vielleicht trete ich selbst dieser Gesellschaft bei und falls einmal der Oberförster kommt oder gar ein Polizist, so kann ich selbst sagen: hier ist mein Ausweis, ich selbst bin von der Gesellschaft für Archäologie und Denkmalpflege........ja vielleicht würden sie sich damit zufrieden geben (im Falle des Falles). Iceman Hier mal ein paar auszüge aus dem Denkmalschutzgesetz für das Land Berlin: §3 Bodendenkmale (1) Wer ein Bodendenkmal entdeckt, hat die Arbeiten an der Fundstelle sofort einzustellen und die Entdeckung unverzüglich der unteren Denkmal schutzbehörde anzuzeigen.(...) Die zuständige Denkmalbehörde ist unbeschadet des Eigentumsrechts berechtigt, den Bodenfund auszuwerten und, soweit es sich um bewegliche Bodendenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen, grundsätzlich jedoch nicht länger als sechs Monate vom Eingang der Anzeige an gerechnet. (2) Bewegliche Bodendenkmale, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Berlin. (3) Das Graben nach Bodendenkmalen bedarf unbeschadet sonstiger ErlaubÂnisse der Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn nicht Gewähr dafür gegeben ist, daß die Durchführung der Grabung dem Schutze und der Pflege der Bodendenkmale gerecht wird. (4) Abgegrenzte Flächen, in denen Bodendenkmale vorhanden sind oder verÂmutet werden, kann die zuständige Senatsverwaltung durch Rechtsverordnung zu Grabungsschutzgebieten erklären. In Grabungsschutzgebieten bedürfen Arbeiten, die Bodendenkmale zu Tage fördern oder gefährden können, der Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde. Soweit die fachkundige Beratung durch die Denkmalschutzbehörde in Berlin. Das Gesetz sagt also hier etwas ganz anderes als der liebe Herr vom Amt.... Sehr verwunderlich Sehr schön und vielen Dank. Ja das ist ja mal etwas Handfestes, ich selbst drucke es mir gleich mal aus. toll, danke Ice Die tun sich gern wichtig, die Herren und Damen beim Amt. Das war ganz eindeutig eine FALSCHE AUSKUNFT, ob er dafür eine Genehmigung hat? Die tun sich gern wichtig, die Herren und Damen beim Amt. Das war ganz eindeutig eine FALSCHE AUSKUNFT, ob er dafür eine Genehmigung hat? Genau die Sesselfurtzer Die tun sich gern wichtig, die Herren und Damen beim Amt. Das war ganz eindeutig eine FALSCHE AUSKUNFT, ob er dafür eine Genehmigung hat? Genau die Sesselfurtzer die sins schom am stuhl angewachsen , kam bestimmt was dünnes beim furz.. Na dann bin ich selbst ja beruhigt und vielen Dank an alle. Ice Die tun sich gern wichtig, die Herren und Damen beim Amt. Das war ganz eindeutig eine FALSCHE AUSKUNFT, ob er dafür eine Genehmigung hat? Genau die Sesselfurtzer die sins schom am stuhl angewachsen , kam bestimmt was dünnes beim furz.. Recht geschied`s ihnen Genau die Sesselfurtzer die sins schom am stuhl angewachsen , kam bestimmt was dünnes beim furz.. Recht geschied`s ihnen jop , ein vorteil haben sie ja , so sind sie immer mobil Genau die Sesselfurtzer die sins schom am stuhl angewachsen , kam bestimmt was dünnes beim furz.. Recht geschied`s ihnen jop , ein vorteil haben sie ja , so sind sie immer mobil ja immer schnell unterwegs, auf dem Weg auf den Lokus Es kann nicht angehen das ein Bürger der eine Anfrage an eine Behörde stellt vorsätzlich mit falschen Informationen abgespeist wird. Sollte der auskunfterteilende Beamte nicht in der Lage sein das Gesetz zu lesen, dann ist das genau so peinlich... oder geht es hier um gezielte Falschinformationen um den Sondengängern das Hobby zu vermiesen Jedenfalls kann und darf das nicht sein. Wenn jemand bestrebt ist Rechtssicherheit zu erlangen und dann auch noch bei der zuständigen Behörde anfragt, dann sollte er auch über seine Rechte und Pflichten korrekt aufgeklärt werden. Ich würde mir die "Auskunft" schriftlich bestätigen lassen und dann bei der übergeordneten Dienststelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Evtl. bekommt dann der nächste anfragende Sondler eine rechtlich stimmige Aussage Das komplette Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin gibt es als PDF hier: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/s ... hg_bln.pdf alle doch Leistungssteigerung durch CORS Spulen |
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