Suchgenehmigung Rheinland Pfalz - Schatzsuche und Sondengehen
Hallo liebe Community,
Ich bin etwas verwirrt.
Habe gerade mit einem StĂ€dtisch angestellten ArchĂ€ologen telefoniert, um mir Auskunft ĂŒber eine Genehmigung zu holen auf staatlichem Denkmal Boden zu suchen.
Der sehr gute Herr riet mir da gleich von ab, er sagte Zitat: Ich mĂŒsste mich an das Denkmalschutzamt in Speyer wenden, diese geben aber keinem eine Genehmigung!. Zitat Ende!
Widerrum habe ich selbst gelesen, dass einige schon sich eine Genehmigung in NRW und co geholt haben. Also was ist nun Fakt?
Der sehr gute Herr ArchĂ€ologe, machte auch gleich eine Bemerkung, vll auch nur zur abschreckung? Zitat: "Suchen sie sich ein anderes Hobby, denn es bringt Ihnen nur Ă€rger! Ohne Erlaubnis zu suchen und erwischt zu werden bringt Ihnen ganz schön Probleme. Beispiel: Ein junger Mann der einen Barbaren Schatz entdeckt hat in Umgebung Germersheim ohne jegliche Genehmigung, der wird fĂŒr die nĂ€chste Zeit in den Bau wandern". Zitat Ende!
Was soll ich selbst nun davon halten? Ich meine es ist es mir nicht wirklich wert, erwischt zu werden wegen ein paar MĂŒnzen und danach Vorbestraft zu sein, denn ich selbst kann mir ne Vorstrafe in meinem Beruf nicht erlauben.
Hat eventuell jemand aus der Pfalz Erfahrung mit der Genehmigung und kann mir helfen?? WĂ€re ĂŒber jeden Rat / Hilfe dankbar.
Mfg
Der NeulingJedes Bundesland regelt das fĂŒr sich, das ist schon mal richtig, so auch Rheinland Pfalz. Aber die Aussage das ein Straftatbestand vorliegt ohne Genehmigung zu suchen ist schlicht falsch! Auf ausgewiesenen BodendenkmĂ€hlern ist das etwas anderes, da ist das suchen untersagt,bzw verboten und nur mit einer NFG vom Amt gestattet. Aber wer mit der Erlaubnis eines Bauern, dessen Land betritt, sondelt und grĂ€bt, der macht sich in keinster Weise Strafbar. Und die Geschichte mit dem Barbarenschatz, das ist eine ganz andere Baustelle, das hat rein gar nichts damit zu tun ob der Gute nun eine Genehmigung hatte, oder keine, oder ob er dafĂŒr nun eine gebraucht hĂ€tte. GruĂ Niklot Speyer hat in der Vergangenheit Suchgenehmigungen vergeben. Nach dem Debakel mit dem Barbarenschatz haben sie bei dessen PrĂ€sentation öffentlich gesagt, dass sie nun enger mit den SondengĂ€ngern zusammenarbeiten wollen. Ja aber heist bei denen " Enger Zusammenarbeiten" Dass sie die Genehmigungen keinem mehr geben? Naja ich selbst habe ja nur mit nem ArchĂ€ologen aus Ludwigshafen Telefoniert und nicht Direkt in Speyer mit dem Denkmalamt. Finde es halt schon Doof dass wegen einer Person gleich wieder alle gleich gestellt werde... LG Ja ich selbst verstehe schon was du meinst, ich selbst habe mit soetwas ja auch 0 Probleme was Piraterie angeht u.s.w aber kommt ja echt doof wenn ich selbst i.wo in der Pampa bin und die Taschen voll habe und denen verklicker ja ich selbst habe meinen Ring verloren und aufm weg dahin noch bissl Silber entdeckt Meine GĂŒte macht euch das Leben doch nicht noch Schwerer als es schon ist... Neuling in 34 Sekunden hast den Aha-Efeckt xD Ja ich selbst verstehe schon ....... Ja genau und da zu haste ein Fögelchen was gerade Singt Hallo liebe Community, Ich bin etwas verwirrt. Habe gerade mit einem StĂ€dtisch angestellten ArchĂ€ologen telefoniert, um mir Auskunft ĂŒber eine Genehmigung zu holen auf staatlichem Denkmal Boden zu suchen. Der sehr gute Herr riet mir da gleich von ab, er sagte Zitat: Ich mĂŒsste mich an das Denkmalschutzamt in Speyer wenden, diese geben aber keinem eine Genehmigung!. Zitat Ende! Widerrum habe ich selbst gelesen, dass einige schon sich eine Genehmigung in NRW und co geholt haben. Also was ist nun Fakt? Der sehr gute Herr ArchĂ€ologe, machte auch gleich eine Bemerkung, vll auch nur zur abschreckung? Zitat: "Suchen sie sich ein anderes Hobby, denn es bringt Ihnen nur Ă€rger! Ohne Erlaubnis zu suchen und erwischt zu werden bringt Ihnen ganz schön Probleme. Beispiel: Ein junger Mann der einen Barbaren Schatz entdeckt hat in Umgebung Germersheim ohne jegliche Genehmigung, der wird fĂŒr die nĂ€chste Zeit in den Bau wandern". Zitat Ende! Was soll ich selbst nun davon halten? Ich meine es ist es mir nicht wirklich wert, erwischt zu werden wegen ein paar MĂŒnzen und danach Vorbestraft zu sein, denn ich selbst kann mir ne Vorstrafe in meinem Beruf nicht erlauben. Hat eventuell jemand aus der Pfalz Erfahrung mit der Genehmigung und kann mir helfen?? WĂ€re ĂŒber jeden Rat / Hilfe dankbar. Mfg Der Neuling Ich hoffe du hast dir den Namen des Beamten notiert welcher diese Aussage gemacht hat... denn der "junge Mann" lieĂt und schreibt hier auch im Forum... Aber schon erstaunlich: Bevor das Gericht auch nur die Klage der Staatsanwaltschaft zugelassen hat, ist der liebe Herr vom Amt schon ĂŒber den Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Im Ăbrigen ist der eine (Benny) nicht der wegen dem wir SondengĂ€nger alle leiden mĂŒssen. Es ist eher umgekehrt... An dem Einen soll ein Exempel statuiert werden um uns alle abzuschrecken. Da ist den Herrn vom Denkmalamt auch fast jeden Mittel recht. Es wird und wurde Diffamiert, ĂŒblene Nachrede und Verleumdung begangen... Rechtsstaatlichkeit? Fehlanzeige. Das zieht sich dann auch wie ein roter Faden durch die Amtsaussagen. Aber mal zu den belegbaren Tatsachen im Landesdenkmalschutzgesetz RLP: § 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung (1) Nachforschungen, insbesondere GelĂ€ndebegehungen mit SchatzsuchgerĂ€ten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, KulturdenkmĂ€ler zu entdecken, bedĂŒrfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend. Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedĂŒrfen keiner Genehmigung nach diesem Gesetz. Nur wenn du gezielt KulturdenkmĂ€ler (mit dem Metalldetektor) suchen willst, benötigst du in RLP eine Genehmigung. Das zur Schatzsuche also einer allgemeinen Suche, eine Genehmigung benötigst ist im Gesetz nicht verankert. Rein von der Gesetzeslage her könntest Du auch auf BodendenkmĂ€lern und in Grabungsschutzgebieten mit dem Metalldetektor suchen. Denn die 20cm Eindringtiefe welche ein Metalldetektor hat... stellen wohl in der Regel keine BeeintrĂ€chtigung des Denkmals dar. Funde von kulturhistorischer Bedeutung sind zu melden. Es gibt aber keine klare gesetzliche Definition was darunter fĂ€llt. In sofern mangelt es dem Gesetz an der nötigen Bestimmtheit. Hier das komplette Denkmalschutzgesetz: http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... flGRPV4P21 im Ăbrigen kann dir nicht mal "eben so" eine NFG versagt werden. Wenn du den Antrag darauf mit dem Verweis auf ein klares Projekt stellst, dann wird es fĂŒr die Behörde nicht leicht werden diesen abzuschmettern. Im Notfall kannst du die Herrn vom Amt ja vom Verwaltungsgericht eines besseren belehren lassen. Die Klage kannst du, falls du die nötige MuĂe hast, notfalls mit dem Verweis auf das innerhalb der EU vereinbarte SubsidiaritĂ€tsprinzip, bis nach BrĂŒssel ziehen. ...und in der Zwischenzeit gehst du dann ganz entspannt sondeln. Hehe.. ich selbst habe den namen des herren noch keine angst dessen name liest sich fast wie dein nick hier Hi, kenne das Prozedere nur aus Hessen, da ist es immer Ratsam sich einen Termin beim LDA geben zu lassen und um ein Persönliches GesprĂ€ch zu bitten. FĂ€hrt man am aller besten damit. GruĂ Olli Edit.: Nicht abschrecken lassen. |
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