Ansatz für eine Sondengängerregelung - Diskussionen mit politischem Charakter
Die Allgemeine Suche mit dem Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) ist bisher in keinem Bundesland verboten.
Da es aber einer Genehmigung zur gezielten Suche nach Antiken in vielen Bundeslandern bedarf und dadurch viele Bodenfunde nicht gemeldet werden und es immer wieder zu Diffamierungen von Sondengänger und fragwürdigen Rechtsbeugungen in den Aussagen von amtlicher Seite kommt, habe ich selbst mal aus den Diskussionen der vergangenen Jahre die interessantesten Vorschbläge zusammengefasst um diese zu Diskussion zu stellen.
Es wäre ntett und toll wenn ihr alle für eine flächendeckende Verbreitung (Foren, Medien, Denkmalschutzbehörden, Stammtische,...) sorgt und somit dazu beitragt die Diskussion weiter konstruktiv zu beleben
Ein Ansatz der Teilhabe der Sondengänger an der Dokumentation und Erforschung unserer Geschichte:
Klima
Die gegenseitigen Diffamierungen werden ab sofort eingestellt.
Freigabe der Antikensuche
Die gezielte Suche nach Antiken wird für alle Sondengänger freigegeben. Denkmalschutzbereiche dürfen nur mit gesonderter Genehmigung der Landesamäter, zu welcher objektive Kriterien aufzustellen sind , abgesucht werden.
Eine Funddatenbank mit Forum wird aufgebaut.
Jeder Sondengänger der sich dort mit seinen pers. Daten registriert kann in dieser Datenbank auch Bodenfunde und deren Koordinaten einstellen. Die Funde, inkl. Landkreis / Region, sind für Jedermann frei einsehbar.
Das Forum soll den fachlichen Austausch und die Qualifikation der Sondengänger, die Verbreitung allgemeiner Infos und die Erlangung und Vertiefung von Fachkenntnissen fördern und vertiefen.
Altfunde können straf- / busgeldfrei in die Datenbank eingepflegt werden.
Kriterien für die Fundeinstellung
Es werden klare Kriterien für die Fundeinstellung vorgegeben wie z.B.
Koordinaten, Bilder in der Fundsituation mit Nordpfeil, Bilder des gereinigten Fundes, falls erforderlich kurze Beschreibung.
Fundzuordnung
Mit jeder Fundeinstellung wird durch die Datenbank eine Fundnummer vergeben. Mit dieser wird der Fund zum Zweck der später möglichen Zuordnung versehen.
Erwerb des Eigentums an den gemachten Funden
Mit der Einstellung und Veröffentlichung der Basisdaten und Bilder zum Fund, erwirbt der Finder das Eigentum an allen Funden die nicht von besonderer kulturhistorischer Bedeutung sind.
Definition des Begriffes „Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung“
Dieser Begriff wird klar umrissen und ermöglicht eine Abgrenzung zu gewöhnlichen Funden.
Entschädigung
Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer.
Aufbewahrungsfristen / Überlassung
Ein Fundobjekt verbleibt für mind. 24 Monate beim Finder. Auf Anfrage der Denkmalschutzbehörden muss ein Fund diesen für max. 12 Monate zur wissenschaftlichen Bearbeitung oder zu Ausstellungszwecken überlassen werden. Bei der Ausstellung eines Fundes wird der Finder auf Wunsch benannt.
Ansprechpartner der Denkmalschutzbehörden
Diese werden im Bereich eines jeden Landkreises benannt und stellen das Bindeglied zw. Sondengängern und den Denkmalschutzbehörden der Länder dar.ach ja, das Integrations- u Teilhabethema.....ganz verdrängt dazu was zu schreiben ...... liest sich ert mal wie solides vertretbares Konzept.....beim überfliegen allerdings zum einen hier kurz innegehalten : Bilder in der Fundsituation mit Nordpfeil ist das nicht bisschen zu türmisch theoretische Anforderung ? wenns für die besagten, zu genehmigenden, eingetragenen Denkmalbereiche gilt, okay, aber bei der Suche auf gestörten Flächen, auf denen Suche auch ungenehmigt seitens LDÄ ja nicht von ungefähr zu tolerieren, ists doch Blödsinn erstens frissts Zeit die man für Rettungsaktionen dort aufopfert u zweitens komplett überflüssig, da Fund in Pflughorizont ja xmal umgelagert u dann auch noch mal hier : Ein Fundobjekt verbleibt für mind. 24 Monate beim Finder wie meinst das jetzt ? die ersten 24 soll auf jeden Fall, rechtlich abgesichert, Eigentum auch in Besitz behalten werden können, u erst danach muss mans bei Anforderung befristet zwecks evtl Konservierung u Datenerfassung rausrücken ? o meinst das man min 24 Monate mal Besitzer vom Selbstentdeckten sein darf ? wohl eher nicht, da ja auch Ankaufsargument aufgeführt (find ich selbst übrigens fair dem Schweinestaat der sich ja anschließend mit gewissen Kosten verbunden drum kümmern muss/soll(te), etwas entgegen zukommen ! sind zwar Schweine, aber kümmern sich ja dann mal um was persönlich vertretbares) o willst ielleicht durchgesetzt sehen, das einfach nur, auch bei Zwangserwerbsinteresse seitens Berechtigter, sich iwann mal kleine Weile am eigenen Bodenfunde direkt u hautnah erfreut werden kann ? denke mal Letzteres,oder ? wäre dann Punkt wo ich durchaus Kompromiss eingehen würde .......obwohl sich ne Weile an was satt sehen, natürlich auch nicht unbedingt qualvoll u könnt ich selbst durchaus überstehen Der Ansatz ist Klasse Formuliert wie ich selbst das gewohnt bin von dir, habe da nichts hinzuzufügen bis auf die Freigabe der Koordinaten, diese sollten meines erachtens in irgend einer Form Verschlüsselt werden und nur mit der Genehmigung des Finders Freigeschaltet werden. Ich glaube das nicht alle bereit wären freiwillig die Fundkoordinaten Preiszugeben. Gruß Olli Hinter der 24 Monateregelung steht folgende Überlegung: Funde von nicht besonderer kulturhistorischer Bedeutung gehen ja mit der Dokumentation und Erfassung in der datenbank in das Eigentum des Finders über. Die Bodenfunde im Besitz des Finders sollen in diesem 24 monatigen Zeitraum besser für evtl. wichtige Dokumentation, Erfassung, Auswertung,... greifbar sein und dürfen in diesem Zeitraum weder verkauft, verschenkt, getauscht oder sonnst wie übereignet werden. Dokumentation der Funde: Die Anregung auf eindeutig gestörten Flächen eine eingeschränkte Dokumentation zu machen ist sehr sehr gut. Allerdings wird es dann teilweise haarig wenn etwas unter dem Pflughorizont entdeckt wird oder in weniger gestörten Flächen wie Wiesenflächen, wälden,... Der Ansatz ist Klasse Formuliert wie ich selbst das gewohnt bin von dir, habe da nichts hinzuzufügen bis auf die Freigabe der Koordinaten, diese sollten meines erachtens in irgend einer Form Verschlüsselt werden und nur mit der Genehmigung des Finders Freigeschaltet werden. Ich glaube das nicht alle bereit wären freiwillig die Fundkoordinaten Preiszugeben. Gruß Olli Mir gebührt nur eine Blume aus dem großen Strauss Die überwiegende Anzahl der Vorschläge habe ich selbst zusammengeklaut. Zu den Koordinaten hatte ich selbst geschrieben: Eine Funddatenbank mit Forum wird aufgebaut. Jeder Sondengänger der sich dort mit seinen pers. Daten registriert kann in dieser Datenbank auch Bodenfunde und deren Koordinaten einstellen. Die Funde, inkl. Landkreis / Region, sind für Jedermann frei einsehbar. Das Forum soll den fachlichen Austausch und die Qualifikation der Sondengänger, die Verbreitung allgemeiner Infos und die Erlangung und Vertiefung von Fachkenntnissen fördern und vertiefen. Altfunde können straf- / busgeldfrei in die Datenbank eingepflegt werden. Das bedeutet das die Koordinaten zwar in der Datenbank hinterlegt werden, aber Jedermann kann nur den Landkreis / Region einsehen. wer ein berechtigtes Wissenschaftliches Interesse nachweist, der kann die komplette Datenflut, inkl. Koordinaten, auswerten. ich denke diese Datenbank können binnen einiger jahre eines der wichtigsten Instrumente der wissenschaftlichen Forschung und eine entscheidende Hilfe bei Publikationen werden. aha, sozusagen eher 24monatige Aufbewahrungspflicht auch bei kulturhistorisch minder interessanten Stücken, für die kein Ankaufinteresse seitens Offizieller besteht damit man dann weiß an wenn man sich,innerhalb groszügigst bemessener Frist, zu wenden hat, wenn Fund doch mal bisschen untersucht werden soll, ja ? macht Sinn u imo durchaus noch zumutbar Bodenfunde so lange bei sich einzulagern .......ordentlich getütet nehmen die ganzen Kleinfunde ja keinen Platz weg, den man nicht iwo übrig hat in UK u DK aber trotzdem anders u hat schon Charakter von vorschnellen Kompromiss ........bei so unehrbaren Handelspartnern, feilschen wie in suspektester Ecke von übelsten Basar das mit der Fundlage, dem entsprechenden vorsichtigen(+++zeitfressenden) rangraben u dem Pfeil kannst ja als Auflage ab bestimmter Fundtiefe vorschlagen auf massiv gestörten Flächen (Äckern) halt tief u auf weniger direkt zerpflügten Fläche wo keine direkten Verdachtsmomente auf archäologisch wertvolle Kostbarkeiten im Boden hindeuten, halt nur ....ja, eigtl wohl obere 50 cm dürften überall schon tausendfach von Karnickeln u Maulwürfen durchpflügt worden sein = so 30 cm, ziemlich sicher fast überall nicht sicher als ungestört anzusprechen u von daher Lage relativ irrelevant u bestenfalls unwissenschaftlich unsicheres Indiz mit dem man nicht vernünftig arbeiten kann wo karstig felsige Böden o Erosionsflächen vorherschen, kannst ja Sonderzonen einrichten, in denen alles freigepinselt u mit Pfeil in Fundlage etc aber auch das wieder iwie vorschnell kompromissbereit außerdem, Heimatforscher, mindestens noch Gemeinde zur Region .....wie auf PAS Klasse Idee! Die Allgemeine Suche mit dem Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) ist bisher in keinem Bundesland verboten. Vom Amt in BW wurde mir gestern etwas anderes mitgeteilt, aber das Problem ist ja bekannt. Aufbewahrungsfristen / Überlassung Ein Fundobjekt verbleibt für mind. 24 Monate beim Finder. Auf Anfrage der Denkmalschutzbehörden muss ein Fund diesen für max. 12 Monate zur wissenschaftlichen Bearbeitung oder zu Ausstellungszwecken überlassen werden. Bei der Ausstellung eines Fundes wird der Finder auf Wunsch benannt. Im Prinzip kann das Fundobjekt ja auch beim Grundstückeigentümer verbleiben? Der ist doch nach BGB Miteigentümer bei den Funden ohne besondere Bedeutung. Ansonsten wäre vielleicht noch besser, wenn das Amt innerhalb einer bestimmten Zeit (2 Monate?) sein Interesse erklären muß und die 12 Monate ab da zählen. Nicht das nach 5 Jahren jemand die Herausgabe verlangt aus irgendeinem speziellen Interesse (Doktorarbeit über Kronkorken). Bei den 24 Monaten bin ich selbst mir gerade nicht sicher ob das Pflicht oder Privileg ist. Hallo, mir ist dies alles viel zu kompliziert und zu sehr verregelt. Es würde auch einfacher gehen. Dies setzte jedoch voraus, das die Archäologen ihr Monopolstreben auf allen Krempel der im Boden liegt aufgeben. Im Gegenzug bekommen die A mehr sichere Gebiete wo wir Sondler weg bleiben. Die A sollten weitere Grabungsschutzgebiete einrichten. Ich denke da an Grabungsschutzgebiete Erster Klasse, welche den schon vorhandenen entsprechen, und Grabungsschutzgebiete Zweiter Klasse auf denen eine NfG. erforderlich ist. Die Einrichtung und Klassifizierung dieser gebiete sollte nach klaren Regeln und transparenten Aspekten erfolgen so das ein sehr gut dünken ausgeschossen ist. Alle anderen Gebiete sind frei. Sondler welche der Meinung sind als Ehrenamtliche sich zu betätigen können dann ihre NfG. erwerben und wer der Meinung ist Spass und Erholung reichen ihm, geht auf die freien Gebiete. Die freien Gebiete sind natürlich nicht Rechtlos. Bodendenkmale sind auch hier zu melden. Die Abschaffung der Schatzregalien oder zumindest ihre Abschwächung, das Entschädigungen im Verkehrswert zu zahlen sind, wäre hier förderlich. So käme das Sondeln allen anderen Erdeingriffen wie Bauen, Schachte usw. Gleich. Wo Denkmale existieren oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, gelten besondere denkmalrechtliche Bestimmungen über all sonst gelten die normalen Verfahrensweisen. Was besonders bei solch einer Regelung ins Gewicht fallen würde, wären die Kontrollmöglichkeiten. Wer auf einem Grabungsschutzgebiet ohne die erforderliche Genehmigung erwischt wird ist dran. Da helfen dann auch keine Ausreden wie Haustürschlüssel oder Meteoriten. Gut, manch einer Fläche wird man nachtrauern nur brächte man da auch jetzt schon eine NfG. aber auf den freien Flächen sind wir endlich entkriminalisiert. Dies wäre mein Diskussionsansatz. Der von mir vorgestellte Vorschlag war ein Ansatz den Archäologen mit so wenig wie möglich Vorurteilen entgegen zu kommen. Welchen Vorteil hätte es auf denn dann auf den von der Denkmalschutzbehörden als Fundbereiche 3. Klasse ausgewiesenen Bereichen zu suchen? Ich möchte weder in Baggerseen, Steinbrüchen, Mülldeponien, Schrottplätzen, Nord- oder Ostseestränden, oder an anderen von der Denkmaschutzbehörde gezielt zugewiesenen Flächen, suchen gehen. Was spricht dagegen für die Freigabe der Antikensuche und das Eigentum an den Funden ohne Kulturhistorische Bedeutung und eine Entschädigung bei Funden von besonderer Kulturhistorischer Bedeutung, auch eine Gegenleistung in Form von einer kleinen Datensammlung zu erbringen? Wir hätten alle zusammen die Chance an der Dokumentation der Geschichte unserer Heimat teilhaben zu können. Jeder kann seine ganz individuellen Mosaiksteine dazu erbringen... Rechtssicherheit wäre die Folge Wer bestimmt denn, was kulturhistorisch wertvoll ist? Wenn eine Art Rechtssicherheit hergestellt werden soll, wollen die Archis auch, dass man im Zweifelsfall aufhört, zu graben, damit die den Fund so bergen können, wie sie es benötigen. Das würde auch jeder gern machen, wenn er wüsste, dass er nicht nur für nen feuchten Händedruck alles gemeldet hat. Und spätestens hier fangen wir an, uns im Kreis zu drehen. Wer bestimmt denn, was kulturhistorisch wertvoll ist? Wenn eine Art Rechtssicherheit hergestellt werden soll, wollen die Archis auch, dass man im Zweifelsfall aufhört, zu graben, damit die den Fund so bergen können, wie sie es benötigen. Das würde auch jeder gern machen, wenn er wüsste, dass er nicht nur für nen feuchten Händedruck alles gemeldet hat. Und spätestens hier fangen wir an, uns im Kreis zu drehen. Schau mal genauer in den Vorschlag... "Erwerb des Eigentums an den gemachten Funden Mit der Einstellung und Veröffentlichung der Basisdaten und Bilder zum Fund, erwirbt der Finder das Eigentum an allen Funden die nicht von besonderer kulturhistorischer Bedeutung sind. Definition des Begriffes „Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung“ Dieser Begriff wird klar umrissen und ermöglicht eine Abgrenzung zu gewöhnlichen Funden. Entschädigung Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer." Zitat: Ebi Entschädigung Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer." Find ich selbst nicht sehr gut, nach dem 5. mal durchlesen und überdenken finde ich selbst eine ernennung des Finders für angerechter. Wir sind alle Geschichts interessiert und da sollte man auch als Hobbyist abstriche machen. Finder benennung wie du das auch angedacht hast reicht vollkommen auch wenn unser Hobby Geld kostet. Gruß Olli Zitat: Ebi Entschädigung Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer." Find ich selbst nicht sehr gut, nach dem 5. mal durchlesen und überdenken finde ich selbst eine ernennung des Finders für angerechter. Wir sind alle Geschichts interessiert und da sollte man auch als Hobbyist abstriche machen. Finder benennung wie du das auch angedacht hast reicht vollkommen auch wenn unser Hobby Geld kostet. Gruß Olli Ob ein Finder / Grundstückseigentümer eine Entschädigungszahlung auch letztendlich annimmt, ist seine ureigene Entscheidung. In England und Wales verzichten oft beide Parteien, teilweise oder sogar ganz, auf diese ihnen per Gesetz zustehenden Zahlungen und machen eine Schenkung an eine von Ihnen gemeinsam ausgewählte Institution. Ich bin der Meinung, das neben der Kriminalisierung der Finder durch die Denkmalschutzbehörden, die fast in allen Schatzregalien vorgesehnen Enteignungen, bzw. Teilenteignungen mit einem oftmals sehr geringen Entschädigungssatz / Finderlohn, eine der Hauptgründe für unterlassene Fundmeldungen sind. Frage einmal 100 Bürger wem der Römerschatz gehört, den sie im eigenen Garten beim Umgraben finden. In der Regel werden 99 Leute sagen: MIR Wenn du ihnen die rechtliche Situation der Enteignung / Enteignung mit geringer Entschädigung aufzeigst, was denkst du wie viele der 100 Finder noch bereit sind "IHREN SCHATZ" abzugeben 98 Da geb ich selbst dir leider recht, dachte ich selbst auch immer bevor ich selbst mich mit der Thematik auseinander gesetzt hatte. Gruß Olli und weiter so! Wollte das Thema noch mal bei euch im Kopf wachrütteln... Was haltet ihr davon wenn wir die gemachten Vorschläge noch ein wenig verbessern und die DGUF bitten diese dann den lieben Archäologen zur Diskussion vorzustellen Link: http://dguf.de/ Werde ich selbst dann von der Diane zum Kaffee eingeladen? Wollte das Thema noch mal bei euch im Kopf wachrütteln... Was haltet ihr davon wenn wir die gemachten Vorschläge noch ein wenig verbessern und die DGUF bitten diese dann den lieben Archäologen zur Diskussion vorzustellen Link: http://dguf.de/ auf jeden Fall! Es ist allemal besser, selbst aktiv zu werden als ständig nur hier im Forum auf deren Aktionen gegen uns, mit "Gemecker und Entrüstung" zu reagieren. Knapp ein Monat ist vergangen... und ich selbst bin immer noch auf der Suche nach weiteren Vorschlägen und konstruktiver Kritik. Wer traut sich Du stellst hier einen Forderungskatalog auf und bittest um weitere Vorschläge diesen mit Forderungen zu füllen um dann ein Gesamtpaket zu schnüren. Soweit so sehr gut, du beschäftigst dich mit der Materie, das ist ein Anfang, aber der Weg geht in die falsche Richtung. Mal für Erstklässler verständlich formuliert..... Ohne direkten Dialog wird es keine Lösungen geben, da kann man hier schreiben was man möchte, selbst wenn man sowas den entsprechenden Stellen als Vorschlag vorlegt. Lösungen wird es nur im Gespräch geben! Mal als Gedankenansatz, die Zahl der Sondengänger steigt und steigt, ist nicht mehr zu überschauen, da darf man einem jedem Neuling auch Unwissenheit unterstellen, Betreffend was das entdeckte überhaupt ist, wie aber auch dem Umgang mit einem Fund, Fundreinigung usw. Und Ebi, mal ganz ehrlich, wann hast du mal dich in die Situation der Gegenseite versetzt? Das interesse an Geschichte ist wie mit der Medizin, nur würde wohl niemand auf die Idee kommen eine Operation am offenen Herzen zu versuchen. Warum? Weil man vorher weiß das man das können muss und nur die Neugier mal in einen Patienten zu schauen, den Patienten tötet. Die oben angeführten Punkte sind kein Dogma... Gerne darf darüber auch konstruktiv diskutiert werden. Jeder Verbesserungsvorschlag, kritische Einwand, Ergänzung,... bringt uns weiter! Leistungssteigerung durch CORS Spulen |
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