Bodendenkmalschutzgebiet - wie herausfinden ?? - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Metalldetektor Powerspule CORS Hi, ich bin neu in der Sondel-Thematik, habe hier schon länger mitgelesen, und habe ein paar Fragen. Ich will es beherzigen, nicht auf einem Bodendenkmalschutzgebiet zu suchen. Wie kommt man anonym an eine solche Karte ? Wenn ich selbst bei Google die Suchwörter "Bodendenkmalschutzgebiet" + "Stadtname", "Landkreisname" etc. angebe, kommt nichts. Selbst bei historisch wichtigen Städten kommt nichts. 1) Gibt es im Internet solche Karten, die man sich ohne Anmeldung (also ohne dass man in einer Gestapo-Liste landet) anschauen kann ? Kennt jemand ein Beispiel ? 2) In topografischen Karten sind manchmal Hügelgräber und Römerstraßen, Ruinen eingezeichnet. Sind die automatisch geschützt ? Welchen Abstand sollte man da einhalten ? Welchen ungefähren Abstand zeigt da eine Karte eines Bodendenkmalschutzgebietes ? 3) Mal angenommen, Jemand macht mir Vorwürfe, auf einem Bodendenkmalschutzgebiet gesucht zu haben. Wenn ich selbst nachweisen kann, dass logische Suchwörter bei der Internetsuche nicht zu einer entsprechenden Karte geführt haben, liegt keine Fahrlässigkeit meinerseits vor, oder ? 4) Ab welcher Zeit und Art muss man einen Fund der Denkmalschutzbehörde melden? Gibt es eine Faustregel ? Hier ein paar Beispiele. - Gold + Silbermünzen ca. 1880 - Gold + Silbermünzen ca. 1810 - Kanonenkugeln ca.1760 - 1820 - Gold + Silbermünzen ca. 1620 - Gürtelschnalle ca. 1600 - Römische Münzen, Bronze, Silber, Gold Sind einzelne Münzen zu mickrig für eine Meldung, bzw. braucht es eine Serie an ähnlichen Funden ? Grüße, Heinz

Vielleicht obligatorisch beim Fundbüro melden ?

Vielleicht obligatorisch beim Fundbüro melden ? Obligatorisch im Fundbüro melden???? Du bist ein gar zu putziges Kerlchen, wo hast denn diese Idee her? Die Sendung mit der Maus war es wohl nicht

Vielleicht obligatorisch beim Fundbüro melden ? Obligatorisch im Fundbüro melden???? Du bist ein gar zu putziges Kerlchen, wo hast denn diese Idee her? Die Sendung mit der Maus war es wohl nicht Ich glaube es nicht

Danke Oberon. 3) war nur hypothetisch gemeint, es gibt keinen Vorfall. 4) Also wenn man zwei römische Goldmünzen (kein richtiger Schatz) finden würde, wäre das zu "mickrig" für die Denkmalschutzbehörde, da diese nur scharf aufs Deklarieren von Denkmälern sind ? Wie sollte man sich also verhalten, beim Finden von wenigen sehr alten Silber oder Gold-Gegenständen die zwar ein bischen wertvoll sind, aber keinen richtigen Schatz darstellen ? Oder doch zum Fundbüro, um rechtmäßiger Eigentümer zu werden ? (Hypothetische Frage) Heinz

Wie sollte man sich also verhalten, beim Finden von wenigen sehr alten Silber oder Gold-Gegenständen die zwar ein bischen wertvoll sind, aber keinen richtigen Schatz darstellen ? also bei alten Edelmetall insbesondere Gold hörts dann wohl auch auf mit Mutmaßereien in allen BL (alle bis auf BY) in denen das Amt einfach nur kaum begründet deklarieren muss, dass Fund nun Denkmal sei, um diesen dann entschädigungslos einzuziehen (k, wenn du lieben Eindruck hinterlässt, bekommst evtl kaum verkäuflich Fachbuch aus Besenkammer vom Museumsshop), dürften fast sämtliche antiken Edelmetall- u insbesondere (auch nicht so antike) Goldfunde ganz schnell mal Denkmal werden allerdings musst auch berücksichtigen, das alle unsere Funde, egal was, bestenfalls Denkmäler in spe sein können u es am Finder liegt, erst mal auf den Verdacht zu kommen, dass jetzt gerad potentielles u daher meldenswertes Denkmal entdeckt wurde kannst der Gemüseomma von nebenan keinen Prozess machen, weil sie die beim Beet umgraben entdeckte, total schwarze spätetruskische Importsilberschale nicht als für Brandenburg ungewöhnlichen Gartenfund u evtl bewegliches Bodendenkmal erkannt hat .......es sei denn Omma hat mal was in Bereich Archäologie studiert u in dem Falle müsste man ihr schon gehörige Portion Bösgläubigkeit unterstellen, wenn sie behauptet, das sie ihren Fund nur für kürzlich verlustig gegangene moderne Obstschale gehalten hat gilt übrigens nicht nur bei gartenwühlenden Archiomis, sondern auch bei anderen Leuten denen man sicher genug ähnlichen Wissenstand zutrauen kann .........dies nachzuweisen wiederum nicht leicht u deswegen kannst bei nicht so offensichtlichen, potentiellen Bodendenkmälern, echt fast sagen: Dummheit schützt im Zweifelsfall evtl doch mal etwas vor Strafe

hehe... nette Antwort. Aber rechtmäßiger Eigentümer wäre ich selbst zunächst nicht. Nach 1 Jahr Fundbüro vielleicht schon. Petzen die beim Fundbüro sowas automatisch an Denkmalschutzbehörden oder Ähnliches ? Mal angenommen, die petzen beim Fundbüro nicht und ich selbst bekäme nach 1 Jahr die Sachen ausgehändigt. Wäre ich selbst dann tatsächlich Eigentümer oder könnte im Nachhinein eine Behörde Ärger machen ? (alles hypothetisch)

Wenn du dir bewusst darüber bist was du entdeckt hast und dies doch eigentlich keine Fundsache für das Fundbüro ist, sondern doch schon der Archi wissen sollte was du entdeckt hast, mit allem drum und dran, dann denke ich selbst machst du eine wissentliche FALSCHAUSSAGE und dich trotzdem strafbar, denn schummeln ist auch verboten. Das ein Fundbüro einen Römer nicht ermitteln kann der drei goldene Münzen verlor, das erschließt sich doch von selbst. Keine Ahnung ob das dann sogar ein Fall für den Staatsanwalt wäre, aber vorstellen kann ich selbst mir das dann sehr sehr gut. Gruß Niklot

Habe heute gelernt, dass man sich über sowas besser nicht bewusst sein sollte....

Gehe nie zu deinen Fürst,wenn du nicht gerufen wirst MfG Petroz

zu : 1 = je nach Region, nein o nein .....bis auf Bayern u dort ja .....aber da die Viewer recht bekannt, denk ich selbst mal das Region nicht in Bayern liegt 2= ziemlich sehr sicher als Bodendenkmal eingetragen ! nur die als Denkmal eingetragenen markierten Bereiche stehen unter Denkmalschutz u sowas wie Sicherheitsabstand vom Gesetzesgeber nicht gefordert ......von gewissen Gesetzesauslegern allerdings schon u die würden dir wohl min bis auf 100 m Entfernung billigende Inkaufnahme unterstellen 3 = in dem Szenario setzt du dich mit jemanden auf eingetragenen Denkmalbereich auseinander u du warst dort am graben oa zumindest am drüberschwenken ? in dem Fall, seeehr schwierig wenn gegenüber darauf aus ist dir eins auszuwischen ........ohne garstige Grundeinstellung dir gegenüber, wohl von: ihm,dir,Argumentation (meinetwegen auch mit Unsuchwörtern),Tagesform/Launen,genauer Art des Vorfalls etc pp abhängig 4= gibt keine Faustregel außer die, das du nach Gesetz verpflichtet bist, alles zu melden, von dem DU der Meinung bist, es bestehe die Wahrscheinlichkeit (o gar Sicherheit), dass es sich dabei um ein Artefakt handelt, welches in der Lage ist, dermaßen extraordinäre Erkenntnisse bezüglich diesdas zu liefern, als dass man es zu einem beweglichen Bodendenkmal erklären könnte/müsste ........viele deiner Beispiele sind, egal in welchem Zusammenhang+Gegend, da echt ziemlich sicher raus



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die "heiligen" bleche noch ;) und späterer beifund!!!!!!!!!!
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Ab welchem Wert ist etwas ein Schatz ?
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