Genehmigung in Niedersachsen (Braunschweig)+Paläontologie - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Metalldetektor Powerspule CORS Hallo an alle in diesem Forum! Ich komme aus dem schönen Niedersachsen. Seit einigen Monaten lese ich selbst mich in das Thema sondeln ein und versuche zu verstehen, ob man nun eine Genehmigung für einen Acker brauch oder nicht. Vom Grundstückseigentümer ist klar...aber wie sieht es mit der Denkmalschutzbehörde aus? Ich schreibe hier mal meine Gedanken auf und mein Verständnis, vielleicht kann einer von euch etwas ergänzen oder mich korrigieren: Die Suche ist ohne Einschränkungen erlaubt. Was eingeschränkt ist, ist die Grabung. Die Grabung erfordert eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn sich auf dem Gebiet ein eingetragenes Kulturdenkmal befindet. Nehmen wir mal § 3 Absatz 6 aus dem Denkmalschutzgesetz und das Thema Paläontologie: (6) Denkmale der Erdgeschichte sind Überreste oder Spuren, die Aufschluss über die Entwicklung tierischen oder pflanzlichen Lebens in vergangenen Erdperioden oder die Entwicklung der Erde geben und an deren Erhaltung aufgrund ihrer herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Nach der Logik im Wikipedia Artikel (Sondengänger) dürfte niemand Fossilien ausgraben, weil bei der Suche Überreste entdeckt werden könnten, deren Erhaltung aufgrund ihrer herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse bestehen könnte (z.B. Saurier, o.ä.) Dennoch gibt es staatliche, sowie von privaten Vereinen angelegte Geopunkte, wo das graben und suchen erlaubt und gewünscht ist. Paläontologen geben Tipps wo man was finden kann. Es gibt staatliche sowie private Exkursionen zu Steinbrüchen. Niemand der Fossiliensammler hat eine Erlaubnis von der Denkmalschutzbehörde. Es interessiert nämlich keinen Paläontologen der millionste Belemnit oder Ammonit, genauso interessiert einen Archäologen nicht der millionste Reichspfennig oder Thaler. Was anderes ist es auf Bodendenkmälern. Wer Fossilien in der Grube Messel suchen will, brauch eine Genehmigung. Genauso wenn man auf einer alten Burg sondeln will.

Nee...leider doch nicht. Für Niedersachsen braucht man eine NFG!

ich komme ganz aus der nähe (peine)...und ich selbst hatte mich vorgestellt bei der unteren denkmalschutzbehörde ..und wollte mich wegen ner Genehmigung erkundigen...daraufhin hatte ich selbst ein Vorstellungsgespräch mit dem Braunschweiger archälogen herr dr. geschwinde..(NLD)..daraufhin bekam ich selbst ein empfehlungschreiben mich zu einem sondengänger kurs anzumelden..also ohne den kurs gibt es auch keine Genehmigung zum sondeln in Niedersachsen..ich hoffe das konnte dir ein wenig helfen.. grüßle markus!

Ich war am Donnerstag 07.01.2016 bei meinem zuständigen Kreisarchäologen (Niedersachsen) und kann euch folgende Informationen geben: In Niedersachsen muss man für den Einsatz eines Metalldetektors definitiv eine Genehmigung beim zuständigen Kreisarchäologen bzw. Landesdenkmalamt beantragen! Außerdem sind ein Theorielehrgang in Hannover (Dauer 2 Tage), und ein Praxisorientierter Lehrgang der regional stattfindet (Dauer 1 Tag) zu absolvieren. Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind bekommt man eine Genehmigung, die für ein Jahr Gültigkeit hat. Diese Genehmigung gilt ausschließlich für Äcker und Ackerflächen - Wald und Wiesenflächen sind verboten! Jedoch sind Befugniserweiterungen bei positiver Zusammenarbeit möglich!

Das hört sich ja auch alles ganz toll an, was Dir dein Kreisarchäologe gesagt hat. Doch wenn ich selbst daran denke, das ich selbst im vergangenen Jahr eine Anfrage an das LDA in Hannover gestellt habe, zwecks NFG bzw. den Lehrgang und ich selbst bis heute auf eine Info, geschweige denn überhaupt keine Rückantwort bekommen, habe bin ich selbst enttäuscht. Gruß Pille72

Habt ihr denn auch schon mal in das Landesdenkmaschutzgesetz geschaut... da steht die Antwort. Hat jemand schriftlich von der Archäologie in Niedersachsen das die Suche ohne NFG mit einem Metalldetektor verboten ist

Habt ihr denn auch schon mal in das Landesdenkmaschutzgesetz geschaut... da steht die Antwort. Hat jemand schriftlich von der Archäologie in Niedersachsen das die Suche ohne NFG mit einem Metalldetektor verboten ist Eben sehe ich selbst auch so. Im Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz steht ja nur : § 12 Ausgrabungen (1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verant- wortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden. Also das heißt für mich Ich kann Sondeln aber eben nur wenn Ich nach Velorenem Schmuck oder Euros suche oder sehe ich selbst das falsch ?

Du schaust dir genau an wo Grabungsschutzgebiete vom Amt ausgewiesen sind, meidest eingetragene Bodendenkmäler und sehr gut ist. Die Schatzsuche ist nicht verboten. Wenn Du etwas von besonderer kulturhistorischer Bedeutung findest und das erkennen kannst, denn es gibt auch in deinem BL keine genaue Definition dazu, musst Du das melden. Schau dir auch mal genau an was eine Grabung ist... das hat mit den sehr begrenzten Eingriffen in die obere Bodenschicht, welche wir Sondengänger machen, nichts zu tun. In der Regel werden zur Erstellung des Planums diese Schichten erst einmal abgeschoben. Das dann in der Regel auch noch ohne jedwede Untersuchung.

Du schaust dir genau an wo Grabungsschutzgebiete vom Amt ausgewiesen sind, meidest eingetragene Bodendenkmäler und sehr gut ist. Die Schatzsuche ist nicht verboten. Wenn Du etwas von besonderer kulturhistorischer Bedeutung findest und das erkennen kannst, denn es gibt auch in deinem BL keine genaue Definition dazu, musst Du das melden. Schau dir auch mal genau an was eine Grabung ist... das hat mit den sehr begrenzten Eingriffen in die obere Bodenschicht, welche wir Sondengänger machen, nichts zu tun. In der Regel werden zur Erstellung des Planums diese Schichten erst einmal abgeschoben. Das dann in der Regel auch noch ohne jedwede Untersuchung. Wie erkenne ich selbst einen Fund mit besonderer Kulturhistorischer Bedeutung? und was ist wenn ich selbst das nicht erkenne ? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht oder? Kann man sich da rausreden oder gibts dann Ärger ? Alles doch ein bisschen komplizierter glaube ich.. mfg

Wie erkenne ich selbst einen Fund mit besonderer Kulturhistorischer Bedeutung? und was ist wenn ich selbst das nicht erkenne ? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht oder? Kann man sich da rausreden oder gibts dann Ärger ? Alles doch ein bisschen komplizierter glaube ich.. mfg Gute Frage mit dem Erkennen... Da drücken sich alle Denkmalämter drum rum eine greifbare Definition zu liefern. Nein, es ist nicht kompliziert. Es gibt das Bestimmtheitsgebot: Def.: Alle staatlichen Aktionen müssen ein Minimum an Meßbarheit und Voraussehbarkeit auf- weisen. Es muß dem Einzelnen anhand des Gesetzestextes voraussehbar sein, was rechtens ist. Dies gilt für den Tatbestand wie für die Rechtsfolge. Abgeleitet aus Art. 20 III, 29 II; für Strafgesetze i.w.S. aus Art. 103 II. Hier noch mal etwas ausführlicher: http://www.juraforum.de/lexikon/bestimmtheitsgrundsatz Der Bürger muss klar erkennen können welche konkreten Konsequenzen sich aus einem Gesetz ergeben. Dafür muss er im Einzelfall auch den Verstoß klar erkennen können. Mal auf unser Hobby bezogen zwei Beispiele: Ich finde einen großen Depotfund mit goldenen Halsreifen und Armbändern, kltischen Münzen, Waffen. Hier kann auch ein wissenschaftlicher Laie davon ausgehen das er einen Fund von Kulturhistorischer Bedeutung gemacht hat. Der Fund ist also recht eindeutig als meldepflichtig einzustufen. Ich finde auf einer kleinen Fläche verstreut Eisenfragmente, ein paar nicht zuzuordnende Münzen. Hier kann ein wissenschaftlicher Laie nicht zu einer Meldung verpflichtet sein, selbst wenn nach umfänglicher Auswertung ein Archäologe zu dem Schluss käme der Fund sei kulturhistorisch wertvoll, da dem Laien a) die Qualifikation und b) die Bewertungsrichtlinien fehlen. Sähe die Gesetzeslage anders aus, dann wären die Gefänglisse schon überfüllt mit Tiefbauern, Forstwirten, Landschaftsgärtnern,... die alle versehentlich und wegen mangelnder Qualifikation einen sochen Fund, inkl. Befund, zwerstört haben. Und aus dieser Personengruppe braucht auch kein einziger eine NFG. Aber auch all diese Leute nehmen billigend in Kauf auf ein Kulturdenkmal bei ihrer Arbeit zu stoßen.

@ebinger" bin jetzt auch nicht schlauer" Was hat ein Baggerfahrer mit einem Sondengänger zu tun, Äpfel und Birnen Vergleich, Es ist schon problematisch, aus einem Jura-Forum Rechtsberatung zu geben ,,,,,"""ist wie Kartenlegen"""! Nichts für ungut aber meine Meinung

@ebinger" bin jetzt auch nicht schlauer" Was hat ein Baggerfahrer mit einem Sondengänger zu tun, Äpfel und Birnen Vergleich, Es ist schon problematisch, aus einem Jura-Forum Rechtsberatung zu geben ,,,,,"""ist wie Kartenlegen"""! Nichts für ungut aber meine Meinung ist ganz einfach... ein Verbot giltb da wo ein Verbot gilt. Wo es kein Verbot gibt- da ist es auch nicht verboten. Zeige mir mal im Denkmalschutzgesetz von N das generelle Verbot.

OK WIR WERDEN UNS DEMNÄCHST (vorm Kadi)ALLE AUF DIE LEX EBINGERBERUFEN Mfg

Ich war am Donnerstag 07.01.2016 bei meinem zuständigen Kreisarchäologen (Niedersachsen) und kann euch folgende Informationen geben: In Niedersachsen muss man für den Einsatz eines Metalldetektors definitiv eine Genehmigung beim zuständigen Kreisarchäologen bzw. Landesdenkmalamt beantragen! Außerdem sind ein Theorielehrgang in Hannover (Dauer 2 Tage), und ein Praxisorientierter Lehrgang der regional stattfindet (Dauer 1 Tag) zu absolvieren. Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind bekommt man eine Genehmigung, die für ein Jahr Gültigkeit hat. Diese Genehmigung gilt ausschließlich für Äcker und Ackerflächen - Wald und Wiesenflächen sind verboten! Jedoch sind Befugniserweiterungen bei positiver Zusammenarbeit möglich! Tja...wer macht das denn? Nehme mal an Theorie ist nur in Hannover möglich? Da muss man sich ja zwei Tage Urlaub nehmen, ist schon eine Ecke entfernt von mir. Praxis regional ist OK Nur ein jahr Gültigkeit? Und was ist danach? Das ganze noch mal machen?

In Niedersachsen braucht man also, soweit kein eingetragenes Bodendenkmal, keine Genehmigung? Der nächste Urlaub könnte doch mal wieder in De sein









Themen:
Hat jemand Erfahrung mit Rostio?
Suche Metallsonde für Anfänger
Keltische Gürtelschnalle ?
XP-WS-1Funkkopfhörer sowie diverse andere Teile auch Whites
Spinnwirtel oder haar bzw halsschmuck?
Scheide Münze
übungsgranate?
Meine Funde von heute
Knöpfe auf russisch
Interessantes Stück
Morgen
Schatzsucherzeitung
geoportal.bayern.de sehr hilfreich
keltischer Armreif?
Deteknix Quest Pro Metalldetektor

Neueste Themen:
Golddukat gefunden!
31 Jahre Sucher & Sondengänger Treffen Köln
funde 4.2.24
Reitersporen bestimmen
Streitaxt oder Breitbeil

Impressum   Forum   Metalldetektorportal  
AT47KWGTQR