Schülerprojekt - legal? - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie
Liebe Sondel-Experten,
ich weiß zwar, dass es eine Fülle an Informationen und noch viel mehr Meinungen zur Rechtslage gibt, aber trotzdem (oder gerade wegen dieser goßen Vielzahl) brauche ich selbst eine möglichst klare und gesicherte Auskunft für die folgende, etwas besondere Situation.
Zwei Jungs haben für ein Schulprojekt ihrer Wahl die Idee zu sondeln. Neben dem natürlich immer vorhandenen Thrill der Aufdeckung des Geheimnisvollen geht es hier um ein möglichst systematisches Projekt.
Sie werden dabei die physikalischen Grundprinzipien der Metallsonde begreifen lernen und wollen ausprobieren, wie sehr gut bzw. tief man verschiedenartige Objekte in verschiedenen Böden findet, wie selektiv der Diskriminator unterdrückt u.ä. Zur Verfügung stehen ihnen "nur" ein Garrett ACE 250 und ein Pro-Pointer AT waterproof, es geht also nicht um einen Gerätevergleich.
Für die Tiefenbestimmung wollen sie ihre Proben kontrolliert Luft, Steine, Sand, Humus usw. (ggf. fest, trocken, feucht) in einen Behälter stecken - kein Problem!
Aber natürlich wollen sie das dann auch auf dem Feld erproben. Hier lernen sie etwas Geschichte, alte Karten lesen, Gegenstände aufbereiten und identifizieren usw.
Weil sie am Ende ihr Projekt auf einem Poster und ggf. auch live einigen Lehrern und Eltern - darunter sicherlich rechtliche und sonstige Bedenkenträger - vorstellen, scheidet aber für sie wohl alles aus, was rechtlich auch nur fragwürdig oder umstritten ist. Im Gegenteil: Ich habe ihnen geraten, in die Offensive zu gehen und darauf fett und deutlich hinzuweisen, dass alles, was sie machen, rechtlich einwandfrei und sogar nützlich ist. Wir wohnen übrigens in Bayern, wo es ja noch(?) kein Schatzregal gibt.
Zunächst zum Ort: Der eigene Grund? Der Grund von Nachbarn oder anderen (mit deren Zustimmung)? Öffentliche Plätze und Wege? Wälder? In der Nähe gibt es ein Schlachtfeld aus der Napoleonischen Zeit - ist dort eine Suche offiziell erlaubt? (Das Gebiet ist nach bayerischem Digitalkartenplan und Listen nicht als Bodendenkmal verzeichnet.) Wäre zumindest eine (natürlich nur halb so spannende) Suche nur zur Kartierung von Detektorsignalen, also ohne Grabung, erlaubt?
Dann zu möglichen Funden: Ab wann muss etwas als kulturhistorisch wichtig gemeldet und ggf. abgegeben werden? Wir erwarten weder eine Nebra-Scheibe noch einen Ötzi - aber gibt es Kriterien z.B. für Alter (älter als ... Jahre) und/oder Marktwert (teurer als ... EUR)? Ein rostiger Nagel sicherlich nicht, das 1-DM-Stück auch nicht, was ist mit einer Münze von 1870, einer Musketenkugel, einem Hufeisen unbestimmten Alters?
Nochmals meine Bitte: Es geht hier nicht um die Diskussion, ob die deutschen Regelungen unsinnig sind, auch nicht um Tipps, wie man heimlich sucht oder mit Argumenten etwas "drehen" kann. Wegen der besonderen Umstände (Schüler, Lehrer, Öffentlichkeit) müsste das Ganze wirklich "wasserdicht" sein.
Für möglichst klare Auskünfte oder einen Link auf solche wäre ich selbst dankbar, denn ich selbst möchte den Kindern keinen Rat geben, der sie (oder mich) in Schwierigkeiten bringt. Wenn man z.B. die Internetseite der Landesdenkmalpflege in BW liest, auf denen nur von Polizei, Beschlagnahmung und Bestrafung zu lesen ist, droht ja eher Gefängnis als ein Lob für ein interessantes Schüler-Projekt.Tur mir leid, wenn ich selbst nerve und mir bisher in meinem Thread trotz vieler Lesezugriffe nur selber antworte... Aber es drängt: Wenn die Schüler Lehrern und anderen Eltern offen zeigen, dass sie gern sondeln, gibt es bestimmt welche darunter, die mit Halbwissen etwas von "illegal" und "Raubgräberei" gegenhalten werden. Deshalb wollen die Jungs lieber offen darstellen, dass sie nur im Rahmen des Erlaubten ihr Hobby betreiben. Aber was ist wirklich erlaubt? Ich habe für sie ja entsprechende Textstellen gesucht und zum Teil vereinfacht "übersetzt". Aber die Frage, auf die ich selbst keine klare Antwort entdeckt habe, ist: Was ist historisch wertvoll genug, um gemeldet zu werden? Ein 5-Cent-Stück oder ein rostiger Nagel würde vermutlich als Vera... ausgelegt werden, aber ein Hufeisen, eine Münze von 1890, die vielen UFOs...? Daher nochmals mein Hilferuf an die Experten hier. Sollte dieses Thema schon x-mal beantwortet worden sein - sorry, und bitte ein Link auf eine klare Auskunft. Danke schon einmal. Von Bodendenkmäler fern halten ist das beste! Auch das Halbwissen der anderen ist nunmal Halbwissen und ein Raubgräber muss ja erstmal ne Stelle haben wo es was zum Raubgraben gibt. Im Bayernatlas checken ob das Feld ein BD ist, dann mit dem Bauern reden und dann sondeln gehen Aber nicht überrascht sein wenn die ersten Stunden nicht so ergiebig sind. Das ist natürlich keine Rechtsberatung, aber ich selbst würde es so machen. 5 Cent oder 5 Reichspfennig intressieren niemanden, auch kein rostiger Nagel und ein Hufeisen. Wenn man was historisch wertvolles findet sieht man das schon und kann dann speziell nachfragen (ausgenommen Fibeln und so die sind teilweise nicht leicht zu erkennen) Wenn es sich um ein Schulprojekt handelt, warum macht ihr es nicht offiziell? Ich würde mich an an einen Heimatforscher, Archäologen oder die Denkmalbehörde wenden und dort, mit den Jungs, das Projekt vorstellen. Da Bayern in der Beziehung ja sehr human ist (im Gegensatz zu anderen Bundesländern) sehe ich selbst eigentlich keine Schwierigkeiten. Evtl werden die Jungs explizit auch auf Gefahren wie Munition etc., hingewiesen oder bekommen sogar Tipps (Suchgebiete, verbotene Zonen, Suchverhalten oä.). Auch könnten die Jungs nachher ihre Bodenfunde zeigen und bestimmen lassen. Gelernte Geschichte durch/mit den/m Archäologen. Zudem glaube ich, dass Bayern auf Dauer nicht seinen Sonderstatus als schatzregalfreies BL halten kann. Hier wäre dann auch die Chance, jungen Menschen die Angst/Verachtung/Geringschätzigkeit vor dem Amt bzw dem Archäologen zu nehmen und vielleicht ist das der Anfang einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wer weiß das schon? Gruß Manana Einen Teil meiner Fragen beantwortet http://www.blfd.bayern.de/medien/einsat ... sonden.pdf . Der Satz "Außerhalb der Flächen, wo Bodendenkmäler bekannt, zu vermuten oder den Umständen nach anzunehmen sind, gibt es keine Einschränkungen beim Benutzen einer Metallsonde." beruhigt zumindest beim ersten Lesen für "normales" Gelände. Er hinterlässt jedoch auch Fragen: - Dass die in Karten und Listen veröffentlichten Bodendenkmälker "Sperrgebiete" sind, kann ich selbst nachvollziehen. Aber sind ein nach alten Karten zu findender alter Hohlweg, ein untergegangenes Gehöft, das Gebiet eines Gefechts u.a. Flächen, wo ein Bodendenkmal "zu vermuten oder den Umständen nach anzunehmen" sind? Falls ja, würde dann nicht beinahe jedes gezielte Sondeln, was über ein beliebiges Herumstreunern hinausgeht, auf eine "Vermutung" hinweisen? - Weiterhin unklar ist mir, welcher Fund auf ein Bodendenkmal hinweist oder dieses sogar bildet. Nochmals Beispiele: Münzen älter als ..., Musketenkugeln, verrostete Hufeisen, Messerklingen, Näge? Wann also soll man einen Fund korrekterweise melden? |
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