Bitte um ID - Militariafunde
Hi Kollegen,
hat jemand eine Ahnung, was das ist?Hi! Das ist ein Abzeichen der Waffen SS. Gruß Flo Das Abzeichen ist Tag der Deutschen Polizei 1942. WHW-Abzeichen. . .nix Waffen-SS Schönes Teil sowas will ich selbst auch mal finden! Bitte das Hackenkreuz auf dem Foto retuschieren. Danke! Bei allem Respekt Herr Kollege- Wikipedia: Der Bundesgerichtshof klärte in exemplarischen Prozessen die Reichweite von § 86 StGB. Verboten sind demnach Hakenkreuze auf Kriegsspielzeug und originalgetreuen Modellen von Waffen der NS-Zeit. Seit 1973 dürfen Hakenkreuze abgebildet werden, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten: in Kunstwerken, zum Beispiel politischen Karikaturen, in Auktionskatalogen, zur Religionsausübung der Falun Gong in Deutschland, als Antinazisymbole antifaschistischer Gruppen, die damit ihre Ablehnung rechtsextremer Organisationen und Ideologien zeigen. Darum hob der Bundesgerichtshof 2007 Urteile auf, die zuvor gegen Verwender von Antinazisymbolen gefällt worden waren Vielen Dank für so schnelle Antworten. Hier bin ich selbst richtig, nur Profis am Werk. Bitte das Hackenkreuz auf dem Foto retuschieren. Danke! Bei allem Respekt Herr Kollege- Wikipedia: Der Bundesgerichtshof klärte in exemplarischen Prozessen die Reichweite von § 86 StGB. Verboten sind demnach Hakenkreuze auf Kriegsspielzeug und originalgetreuen Modellen von Waffen der NS-Zeit. Seit 1973 dürfen Hakenkreuze abgebildet werden, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten: in Kunstwerken, zum Beispiel politischen Karikaturen, in Auktionskatalogen, zur Religionsausübung der Falun Gong in Deutschland, als Antinazisymbole antifaschistischer Gruppen, die damit ihre Ablehnung rechtsextremer Organisationen und Ideologien zeigen. Darum hob der Bundesgerichtshof 2007 Urteile auf, die zuvor gegen Verwender von Antinazisymbolen gefällt worden waren Mein lieber Herr Kollege, ich selbst würde dich trotzdem ersuchen dir einmal (§ 86 Abs. 2 Satz 1 StGB) durchzulesen. Tatobjekte können Kennzeichen von solchen Parteien oder Vereinigungen sein, die in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB aufgeführt werden. Als Kennzeichen werden dabei u. a. Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen verstanden (§ 86 Abs. 2 Satz 1 StGB). https://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden ... nisationen In den Forenregeln steht zudem, Zitat: "Wichtig ! NS-Symbole auf den gezeigten Fundstücken bitte abdecken." Diese Regel NS-Symbole unkenntlich zu machen wurde hier nicht aus Jux und Tollerei eingeführt, sondern dient 1. zum Schutz der User und 2. zum Schutz des Forenbetreibers. Unter Garantie wird sich der Forenbetreiber schadlos halten wenn es zu einer Anklage wegen des Zeigens eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organistaion kommt, denn dieser hat explizit in den Forenregeln darauf hingewiesen. Aber meinetwegen, lasst es darauf ankommen! Mein Geld und mein Strafregister ist es nicht! Ooops hab mich da in der textstelle verlesen Aber das bild ist zumindest nicht falsch Bitte das Hackenkreuz auf dem Foto retuschieren. Danke! Leistungssteigerung durch CORS Spulen |
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