bald ein Fall für die Archäologie ? - Altertumsforschung und Heimatkunde
Ich glaube es ist leider bald so weit...
Feldbegeher und Heimatforscher sterben aus.
Werden sich die Archäologen bald mit den Privatgelehrten die ihnen über Jahrzehnte detailreiche Entdeckungen quer über die Ackerflächen, aus Baugruben, Kabel und Rohrleitungstrassen, von Straßenbauprojekten aus Geländererschließungen, Flurbereinigungen,... geliefert haben beschäftigen müssen
Werden sie als ausgestorbene Gattung von Ehrenamtlern in die Geschichte unseres Landes eingehen
Zumindest in RLP ist man neuen ehrenamtlichen Heflern der Landesarchäologie, welche heute eher weniger mit den Augen als mit dem Metalldetektor suchen, ja nicht gerade zugetan. (Um es einmal gaaaanz vorsichtig zu formulieren)
Hierdurch gehen unendlich viele Informationen und geschichtliche Zusammenhänge und Artefakte verloren. Schade. Aber leider Realität.
Kann man da noch von Fahrlässigkeit reden oder muß man da eher an Vorsatz denken
Der Verpflichtung im § 1 des Denkmalschutzgesetzes von RLP sieht da ganz anders aus:
§ 1
Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
(1) Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die Kulturdenkmäler (§ 3) zu erhalten und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, Gefahren von ihnen abzuwenden und sie zu bergen.
Gerade im Hinblick auf den ersten Abschnitt im §1 ist doch eine Kooperation geboten...
mit welchem Recht nimmt sich die Behörde denn da heraus ehrenamtlich Hilfe abzulehnen mit welchem Recht nimmt sich die Behörde denn da heraus ehrenamtlich Hilfe abzulehnen Vielleicht weil der Ehrenamtliche nach einem bedeutenden Fund seine Rechte bei Gericht einzuklagen versucht? Hälftig ist ja vom Tisch. Bleibt aber immer noch angemessener Finderlohn (wissenschaftlicher Wert gilt zu bestimmen etc.), Copyright bei Erstveröffentlichung durch den Ehrenamtlichen etc... Man kann es drehen wie man will die Zusammenarbeit zwischen uns und der Archäologie gleicht immer der quadratur eines Kreises. Zumindest solange der Staat kein Geld für seine Kulturgüter ausgeben will. Diese Rechte kann ein nicht ehrenamtlicher Finder aber auch in vollem Umfang einfordern... Ich denke es liegt nicht daran das der Staat kein Geld für Kulturgüter ausgeben will. Gespart wird von der Politik in der Regel zuerst einmal da wo es den Bürger am wenigsten interessiert. Ich sehe die Einsparungen im Bereich des Denkmalschutzes eher als Gradmesser des Interesse der Bürger an der "staatlichen Archäologie". Diese hat den Kontakt zum Bürger schon lange verloren. Tja und am Ende gucken dann alle recht blöd aus der Wäsche: http://www.augsburger-allgemeine.de/ill ... 60066.html mit welchem Recht nimmt sich die Behörde denn da heraus ehrenamtlich Hilfe abzulehnen Vielleicht weil der Ehrenamtliche nach einem bedeutenden Fund seine Rechte bei Gericht einzuklagen versucht? Hälftig ist ja vom Tisch. Bleibt aber immer noch angemessener Finderlohn (wissenschaftlicher Wert gilt zu bestimmen etc.), Copyright bei Erstveröffentlichung durch den Ehrenamtlichen etc... Man kann es drehen wie man will die Zusammenarbeit zwischen uns und der Archäologie gleicht immer der quadratur eines Kreises. Zumindest solange der Staat kein Geld für seine Kulturgüter ausgeben will. |
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