Sperrschild / Anlieger frei - Schatzsuche und SondengehenIch habe mich sehr oft über die Sperrung vieler schöner Wege, welche mich in die Nähe meiner Suchorte bringen, geärgert... Dann habe ich selbst mich mal ein wenig näher mit dem Thema auseinandergesetzt: Ein berechtigtes Anliegen liegt nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Anlieger sind Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“ (BayObLG VRS 33,457) Ein Anlieger ist also nicht zu verwechseln mit einem Bewohner bzw. Anwohner (der im betreffenden Gebiet wohnt) oder mit einem Anrainer (dessen Besitz dort liegt). Bewohner/Anwohner und Anrainer sind automatisch immer auch Anlieger. Also, nicht einschütern lassen. Selbst die Suche nach einem geeigneten Freizeitgrundstück ist ja schon ein "Anliegen"...Ooooh, evtl. sollte unser lieber Admin das Thema nach: Suchgenehmigung und Gesetze verschieben. Zu dem Bereich scheint es eher zu passen... Danke |
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