Der Barabarenschatz in der Presse - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Metalldetektor Powerspule CORS Die Archäologen haben ihrer Sache wieder einen Bärendienst erwiesen: A) Sie haben noch mehr Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt. Was macht ein Promi, wenn er bedeutungslos wird? Er produziert ein Skandal und ist damit wieder in aller Munde - getreu dem Motto die schlechteste Presse ist gar keine Presse. Von daher muss man die Aktionen der Archäologie schon fast als "Promotiontour" für die Schatzsuche werten. B) Sie verschrecken Leute die ggf. unter normalen Umständen doch den einen oder anderen Sensationsfund gemeldet hätten/in Zukunft melden würden. Gäbe es faire Gesetze und einen fairen Umgang, dann könnte man in Erwägung ziehen einen Schatz im Boden zu belassen und die Archäologen zu Hilfe zu rufen. Aber wer macht das schon, wenn er später in allen Zeitungen als Staatsfeind No. 1 gehandelt wird. In diesem Sinne hat sich die Archäologie durch ihre unüberlegten Aktionen wieder selbst ein Bein gestellt. Bei mit im Stundentakt die Bildzeitung angerufen um mir den AB vollgequasselt. Leider war ich selbst im Meeting und hatte das Handy aus, sodaß kein Interview vor Drucktermin zustande kam. Ich werde das Thema mal aufarbeiten und der Presse eine Mappe erstellen. Zudem wäre es nicht schlecht wenn man der Presse einige Kontakte nennen könnte die im Notfall erreichbar sind.

Die Mappe sollte die Gesamtsituation und das Spannungsfeld, die Gesetzeslage und die daraus resultierenden Probleme enthalten. Jeder hackt auf Benny herum weil er den Schatz ausgegraben hat. Keiner der Herren Archäologen fragt sich: Was kann man tun um Finder dazu zu bewegen Schätze zu melden? Wie man es in RLP mit den Schatzfindern hält ist spätestens seit Dreisen bekannt: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13491894.html Sorry, aber niemand ist je zur Polizei gefahren und hat sich selbst angezeigt weil er eben mit erhöhter Geschwindigkeit durch eine Ortschaft gefahren ist. Auch Steuerbetrüger geben nur das zu was in Kürze eh herauskommt. Von daher: Warum soll Benny gesetzestreuer sein als Hoeneß und Konsorten?

... mit z.B. Dreißen als Beispiel hat so eine Mappe immer ihre Berechtigung! Wobei aber dieser Fall auch in so ziemlich allen Petitionen dem Gesetzgeber zur Kennntis gebracht wurde ... Für die Presse sind solche Dinge aber IMMER interessant. Wie schnell und gern die sich auf das Wort "Schatz" stürzen, ist ja bekannt. Und natürlich darf man auch gern mal die Frage stellen, was all die hochgelehrten Professoren und Doktoren denn in den Jahren getrieben hätten, wenn sie nicht eine Ausstellung nach der anderen eröffnen hätten dürfen, eigene Bücher präsentieren, Museen aufpeppen, Ämter bekleiden etc. etc. Die Himmelsscheibe ist da ja auch nur ein Beispiel von vielen ... ... Archaeos hat doch kürzlich glatt behauptet "dann hätte es eben noch 1500 Jahre im Boden gelegen ..." Das allerdings immer im Hinblick auf "normale" Schatzfunde und die damit verbundene Rechtslage und den natürlichen Wunsch und auch Anspruch eines Finders nach einer Belohnung. ... für Schatzfunde, gemacht auf Bodendenkmalen, am Ende noch ohne dafür vorhandene NFG - da würde ich selbst tunlichst die Argumentation auf Finderlohn oder Eigentumsanspruch unterlassen ... Gruß Jörg

Wozu, Jens?? ... gerade in diesem Fall würde ich selbst es tunlichst vermeiden, auch nur in irgendeiner Form mit der Sache in Verbindung gebracht zu werden, meinen Namen dort lesen zu wollen. Was z.B. dpa aus ner spontanen Aussage via Interview am Handy auf ner Kreuzung in der Frankfurter Innenstadt zum Fund der Himmelsscheibe machte, das durfte ich selbst selber erleben. Und dann geht das durch die Ticker. Was dann die diversen Parteien und Anhänger der Sondengängerei draus machen, steht noch wieder auf nem ganz anderen Blatt ... Aus diesem Grunde bin ich selbst ganz froh, daß ich selbst für diese Abteilungen mittlerweile schlecht erreichbar bin ... Du kannst es mit Deiner "Pressemappe" noch so sehr gut meinen - in DIESEM Fall würde ich selbst mir das nicht leicht überlegen. Hier finden die allgmeinen Probleme mit NFG und Schatzregal wohl keine Anwendung. Hier geht es eher ums StGB ... Für die Pressemappe gibt es sicher geeignetere Fälle Gruß Jörg



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