Suchgenehmigung in Hamburg - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Metalldetektor Powerspule CORS Liebe Leser, dies ist ein Sammelthread für die Infos, Fragen und Diskussionen rund um das Beantragen einer Suchgenehmigung in diesem Bundesland. Viel Erfolg! Hinweis: Einen Beispielantrag für eine Suchgenehmigung findest Du unter http://www.suchgenehmigung.de/antrag_su ... gung.shtml .

Hallo, hat jemand Erfahrung mit Anträgen in Hamburg? Und was mich noch mehr interessiert, werden archäologisch interessante Bodenfunde vom Amt einbehalten oder dem Finder zur Aufbewahrung zurückgegeben? Gruß Fluch also wenn sie interessant sein sollten werden sie mit sicherheit einbehalten. wenn dies nicht so wäre, wären archäologen fehl an der stelle bzw. es würde kein sinn machen das überhaupt archäologen in der region gäbe. die frage ist so zu sagen hinfällig. die antwort steckt in der frage.

Hallo allerseits, in einem Schreiben von der Zustelligen Stelle Hamburg heißt es: "...die Suche nach archäologischen Funden mittels eines Metalldetektors bedarf grundsätzlich der denkmalrechtlichen Genehmgung. Diese kann unter strikten Auflagen für qualifizierte Sondengänger– bezogen auf ein bestimmtes Areal und zeitlich befristet – erteilt werden. Aus personellen Gründen ist derzeit eine Qualifikation von Sondengängern in Hamburg nicht durchführbar. In den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein kann eine solche in Kursen bei den archäologischen Landesämtern für Niedersachsen und Schleswig-Holstein erworben werden." Wie sieht denn so eine Genehmigung aus? Darf mann dann auf einigen qm ein paar Stunden suchen und das wars dann? Was sind das für strikte Auflagen? Vielleicht die nach § 14 Genehmigungspflicht für Ausgrabungen wo es heißt: "Die Genehmigung kann insbesondere gemäß § 7 Absatz 5 an Bedingungen oder Auflagen hinsichtlich der Ausführung der Ausgrabungen, der Dokumentation, des Fundverbleibes sowie der Konservierung und Restaurierung der aufzufindenden Überreste Sachen oder spuren geknüpft werden" § 7 Absatz 5: "Wird in ein Denkmal eingegriffen, es von seinem Stand- ort entfernt oder beseitigt, so hat die Verursacherin oder der Verursacher des Eingriffes im Rahmen des Zumutbaren alle Kosten zu tragen, die für die Erhaltung und fachgerechte Instandsetzung, Bergung und wissenschaftliche Dokumen- tation des Denkmals anfallen." Haben denn hier alle so eine Genehmigung, die ihre Bodenfunde vorzeigen? Was kommt da auf mich noch zu um so eine Genehmigung zu bekommen nachdem ich selbst den Kurs besucht habe? Liebe Grüße Fluch

Kläre doch erst mal ob du als Sondengänger Grabungen oder Schürfungen machst...

Grabung oder Schürfung? Höre ich selbst gerade zum ersten mal. Wo ist denn da der Unterschied? Habe mit dem Sondeln noch nicht angefangen.

Hallo, hat jemand Erfahrung mit Anträgen in Hamburg? Und was mich noch mehr interessiert, werden archäologisch interessante Bodenfunde vom Amt einbehalten oder dem Finder zur Aufbewahrung zurückgegeben? Gruß Fluch



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