Suchgenehmigung in Hamburg - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Metalldetektor Powerspule CORS Liebe Leser, dies ist ein Sammelthread fĂŒr die Infos, Fragen und Diskussionen rund um das Beantragen einer Suchgenehmigung in diesem Bundesland. Viel Erfolg! Hinweis: Einen Beispielantrag fĂŒr eine Suchgenehmigung findest Du unter http://www.suchgenehmigung.de/antrag_su ... gung.shtml .

Hallo, hat jemand Erfahrung mit AntrĂ€gen in Hamburg? Und was mich noch mehr interessiert, werden archĂ€ologisch interessante Bodenfunde vom Amt einbehalten oder dem Finder zur Aufbewahrung zurĂŒckgegeben? Gruß Fluch also wenn sie interessant sein sollten werden sie mit sicherheit einbehalten. wenn dies nicht so wĂ€re, wĂ€ren archĂ€ologen fehl an der stelle bzw. es wĂŒrde kein sinn machen das ĂŒberhaupt archĂ€ologen in der region gĂ€be. die frage ist so zu sagen hinfĂ€llig. die antwort steckt in der frage.

Hallo allerseits, in einem Schreiben von der Zustelligen Stelle Hamburg heißt es: "...die Suche nach archĂ€ologischen Funden mittels eines Metalldetektors bedarf grundsĂ€tzlich der denkmalrechtlichen Genehmgung. Diese kann unter strikten Auflagen fĂŒr qualifizierte SondengĂ€nger– bezogen auf ein bestimmtes Areal und zeitlich befristet – erteilt werden. Aus personellen GrĂŒnden ist derzeit eine Qualifikation von SondengĂ€ngern in Hamburg nicht durchfĂŒhrbar. In den LĂ€ndern Niedersachsen und Schleswig-Holstein kann eine solche in Kursen bei den archĂ€ologischen LandesĂ€mtern fĂŒr Niedersachsen und Schleswig-Holstein erworben werden." Wie sieht denn so eine Genehmigung aus? Darf mann dann auf einigen qm ein paar Stunden suchen und das wars dann? Was sind das fĂŒr strikte Auflagen? Vielleicht die nach § 14 Genehmigungspflicht fĂŒr Ausgrabungen wo es heißt: "Die Genehmigung kann insbesondere gemĂ€ĂŸ § 7 Absatz 5 an Bedingungen oder Auflagen hinsichtlich der AusfĂŒhrung der Ausgrabungen, der Dokumentation, des Fundverbleibes sowie der Konservierung und Restaurierung der aufzufindenden Überreste Sachen oder spuren geknĂŒpft werden" § 7 Absatz 5: "Wird in ein Denkmal eingegriffen, es von seinem Stand- ort entfernt oder beseitigt, so hat die Verursacherin oder der Verursacher des Eingriffes im Rahmen des Zumutbaren alle Kosten zu tragen, die fĂŒr die Erhaltung und fachgerechte Instandsetzung, Bergung und wissenschaftliche Dokumen- tation des Denkmals anfallen." Haben denn hier alle so eine Genehmigung, die ihre Bodenfunde vorzeigen? Was kommt da auf mich noch zu um so eine Genehmigung zu bekommen nachdem ich selbst den Kurs besucht habe? Liebe GrĂŒĂŸe Fluch

KlĂ€re doch erst mal ob du als SondengĂ€nger Grabungen oder SchĂŒrfungen machst...

Grabung oder SchĂŒrfung? Höre ich selbst gerade zum ersten mal. Wo ist denn da der Unterschied? Habe mit dem Sondeln noch nicht angefangen.

Hallo, hat jemand Erfahrung mit AntrĂ€gen in Hamburg? Und was mich noch mehr interessiert, werden archĂ€ologisch interessante Bodenfunde vom Amt einbehalten oder dem Finder zur Aufbewahrung zurĂŒckgegeben? Gruß Fluch



Leistungssteigerung durch CORS Spulen





Themen:
Suchgenehmigung in Österreich
Suchgenehmigung in der Schweiz
Suchgenehmigung in Luxemburg
Römische Schanze im Taunus
Römisches Schlachtfeld am Harzhorn
Efodon
Bodenfund Bronzekreuz - wer kann nÀhere Angaben machen
Römischer Goldschatz auf Kartoffelacker
Reinigung von Bronzeteilen mit Patinaerhaltung
Gute Seite ĂŒber Slawenburgen
Mein Hybriddetektor
Schatzsuche an römischen Guthöfen (villa rustica)
WĂŒstungen in der Eifel
Wenn die Spule etwas schwerer ist
Unterbringung Kleinkram

Neueste Themen:
Keltisches Ringgeld
5000 Euro an Badesee gefunden
römische, vergoldete Fibel ???
Verkaufe XP DEUS 2 Komplettset
Ist das eine römische Pinzette?

Impressum   Forum   Metalldetektorportal  
AT47KWGTQR