Suchgenehmigung in Niedersachsen - Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie![]() Neues aus Niedersachsen: Wie mir soeben mitgeteilt wurde, soll im Oktober 2012 in Hannover eine Fortbildung für Sondengänger stattfinden. Im Anschluss daran findet eine Prüfung statt, was dabei genau abgefragt wird, ist nicht bekannt. Laut Denkmalamt/ Archäologe steht wohl schon fest, dass Suchgenehmigungen mit dem Metalldetektor \(Metallsuchgerät\) zukünftig nur noch an Sondengänger erteilt werden, die diese Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Ich persönlich sehe das mit gemischten Gefühlen, einerseits zwingt es die Leute, sich mit dem Thema Recht und Gesetz, Fundbehandlung etc. auseinander zu setzen, andererseits kann man davon ausgehen, das viele alte Hasen diesen Mehraufwand als Grund sehen, das Hobby aufzugeben... Wie denkt ihr drüber? Angler muessen auch Pruefungen ablegen. Bekommt man dann ein Zertifikat und leichter eine Genehmigung? Angler muessen auch Pruefungen ablegen. Bekommt man dann ein Zertifikat und leichter eine Genehmigung? Ich habe auch einen Angelschein, als ich selbst den gemacht habe war mir aber klar was abgefragt wird So wie ich selbst das verstanden habe ist die bestandene Prüfung eine Grundvoraussetztung, um eine Genehmigung zu bekommen - ich selbst denke aber trotzdem das sie dich aus anderen Gründen ablehnen könnten, straffälligkeit sei da mal so genannt, oder wenn du vielleicht schon mal ohne Genehmigung erwischt wurdest vielleicht... Wie gesagt, ich selbst gehe nicht davon aus das eine bestandene Prüfung eine 100%ige Erfolgschance bei der Antragstellung garantiert, sie ist aber zumindest eine Voraussetzung. Einen Beispielantrag für eine Suchgenehmigung findest Du unter http://www.suchgenehmigung.de/antrag_su ... gung.shtml . Für Niedersachsen ist es vorteilhaft, gleich eine Karte beizulegen, auf der die gewünschten Gebiete markiert sind. Weiterhin sollte man sich nicht scheuen vorzuschlagen, auch mal persönlich vorbei zu kommen um sich vorzustellen. Es fehlt in dem Vordruck der Hinweis, das es sich um eine Nachforschungsgenehmigung/ Denkmalrechtliche Genehmigung nach §10 NDSchG in Verbindung mit §12 NDSchG handelt. |
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